Aus dem Gerichtssaal

Ein fatales Telefonat führt zur Verurteilung

von Redaktion

Schöffengericht Rosenheim: Ein Jahr Gefängnis auf Bewährung für einen Schleusungsvermittler

Kiefersfelden – Am 17. Mai 2017 wurde im Rahmen der üblichen Grenzkontrollen am Grenzübergang Kiefersfelden ein Minibus angehalten, der nicht nur neun illegale Einwanderer, sondern darüber hinaus auch noch vier Kinder völlig ungesichert im Kofferraum transportiert hatte.

Der sofort festgenommene Fahrer, ein türkischer Lkw-Fahrer, sagte bei seiner Einvernahme vor dem Ermittlungsrichter aus, dass er von einem syrischen Bekannten dazu angeworben worden sei. Dieser war ihm auch namentlich bekannt und so konnte die Bundespolizei den Angeklagten, einen 39-jährigen Syrer aus Aleppo, der seit 2016 in Magdeburg lebt, problemlos ermitteln. Mittels einer Fotowahlvorlage wurde der Mann, ein syrischer Lehrer, klar identifiziert. Nun hoffte man vonseiten der Bundespolizei, einen Drahtzieher für Schleusungsfahrten dingfest gemacht zu haben.

Der Fahrer ist zwischenzeitig rechtskräftig überführt und verurteilt. Als Zeuge bestätigte er zwar, dass diese Schleuserfahrt durch den Angeklagten initiiert worden sei. Das sei allerdings lediglich dadurch geschehen, dass der ihm per Telefon mitgeteilt hatte, dass es in Italien eine syrische Familie gebe, die für ein Salär von 600 Euro pro Kopf gerne nach Deutschland gebracht werden würde. Und ob er so jemanden kenne, der das machen könnte. Daraufhin habe er sich einen Mietwagen genommen und sei selbst nach Ventimiglia gefahren, um die Familie abzuholen und sich das Geld zu verdienen. Der Angeklagte der ein flüchtiger Bekannter sei, habe keinen Cent verlangt oder bekommen.

Nachdem auch nicht nachgewiesen werden konnte, dass die illegalen Fahrgäste überhaupt von dem Angeklagten wussten oder mit ihm zu tun hatten, beschränkte sich der Vorwurf schließlich auf Beihilfe zur illegalen Einwanderung.

Freispruch gefordert

Der Staatsanwalt betonte, dass ohne das Eingreifen, die telefonische Weitergabe der Information, es zu der Straftat durch den Fahrer wohl gar nicht gekommen wäre. Deshalb sei er zwingend wegen Beihilfe zu verurteilen. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Die Verteidiger, Rechtsanwältin Julia Weinmann und Wolfgang Höwing, erklärten unisono, ihr Mandant habe lediglich eine Information weitergegeben, keinesfalls aber damit eine Straftat begangen. Darüber hinaus habe er die Tragweite seines Tuns unmöglich voraussehen können. Beide beantragten, den Angeklagten freizusprechen.

Dem konnte das Gericht nicht nachkommen. Der Vorsitzende Richter Christian Merkel befand zwar, dass es sich bei dem Angeklagten natürlich nicht um einen klassischen Hintergrund-Organisator einer Schleuserorganisation handle. Dennoch habe er aber seine Information mit dem Ziel weitergegeben, dass diese Schleuserfahrt stattfinden solle. Und das sei nun eben eine Beihilfe zur Tat. Freilich müsse unter den gegebenen Umständen das Strafmaß angemessen niedriger ausfallen, als dies bei den Mitwirkenden einer kriminellen Organisation sein müsse. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten, die es zur Bewährung aussetzte. Alleine die sechsmonatige Untersuchungshaft, so Richter Merkel, sollte dem Angeklagten Warnung sein, künftig die Finger von solchen Informationen zu lassen.au

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