Aschauer (58) zu Geldstrafe verurteilt

Marihuana-Lieferant für Jugendliche

von Redaktion

Das Schöffengericht Rosenheim verurteilte jetzt einen 58-jährigen Aschauer wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige zu einer Geldstrafe von 4800 Euro. Er hatte mehrfach seinen Sohn und dessen Freunde mit Drogen versorgt.

Aschau/Rosenheim – Laut Anklage hatte der Aschauer 2016 mehrfach Marihuana an seinen damals 15-jährigen Sohn und dessen gleichaltrigen Freunde abgegeben oder auch verkauft. Die vier Schüler hatten das zumindest in ihren Verfahren vor Gericht so ausgesagt und den Aschauer als Drogenlieferant genannt.

Demnach soll der Angeklagte in ihrem Auftrag etwa acht Gramm Marihuana für 100 Euro besorgt haben. Die Übergabe soll über den Sohn erfolgt sein. Darüber hinaus wurde noch von mindestens zwei weiteren Einzelgeschäften berichtet, die ebenfalls in Aschau abgewickelt worden sein sollen. In ihren Aussagen vor dem Schöffengericht blieben sie jedoch weitgehend vage.

Die Polizei war auf die Spur des Angeklagten gekommen, als sie die Chatverläufe der Schüler ausgewertet hatte. Demnach hatte der Sohn beim Vater für 100 Euro Stoff geordert, den der aus Amsterdam mitbringen sollte. Der Chatverlauf mit dem Wortlaut „Frag mal Pa, ob er was verkaufen würde, haben 100 Euro“ lege diese Vermutung nahe, so der polizeiliche Sachbearbeiter.

Darüber hinaus hätten sich noch Anhaltspunkte für weitere Einzelgeschäfte ergeben. Einer der Schüler habe geschrieben, dass er beim Angeklagten „was geraucht, aber nix gekauft hat“. Bei der darauffolgenden Wohnungsdurchsuchung seien keine Drogen, aber Anhaftungen auf einem Klebeband und in drei Tüten mit Druckverschluss gefunden worden. Der Angeklagte habe daraufhin zu Protokoll gegeben, dass er vor kurzem selbst Marihuana konsumiert habe.

Vor dem Gericht bestritt der 58-Jährige die Tatvorwürfe zunächst allerdings vehement. Er habe mit Drogen nichts zu tun. „Es ist kein einziges Wort wahr“, betonte der Aschauer. Die Freunde seines Sohnes seien zwar gelegentlich in der Wohnung gewesen, aber „ich schwöre bei meiner toten Frau, dass ich keine Drogengeschäfte gemacht habe“. Dies musste der Angeklagte dann jedoch im Verlauf der Verhandlung ein wenig revidieren.

Einer seiner mittlerweile 17-jährigen Abnehmer schilderte ausführlich, dass er vom Angeklagten mindestens viermal Cannabis – meist in Form eines Joints – geschenkt bekommen habe. Er sei einige Male in der Wohnung gewesen und man habe gemeinsam Joints geraucht. Der Stoff sei in einer Frischhaltefolie aufbewahrt worden.

Nach der Erörterung der Beweislage schlug das Gericht eine Verständigung vor. Demnach sollte das Verfahren auf Punkt drei der Anklage, die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in mindestens vier Fällen beschränkt und das übrige Verfahren hinsichtlich der zu erwartenden Strafe eingestellt werden. Im Falle eines Geständnisses wurde dem Angeklagten eine Geldstrafe zwischen 200 und 280 Tagessätzen in Aussicht gestellt.

Angeklagter gibt Vorwurf letztlich zu

Verteidiger Wolfgang Müller räumte daraufhin den Anklagepunkt für seinen Mandanten ein. In der Gesamtschau stellte für ihn die unentgeltliche Abgabe der geringen Menge Cannabis einen minderschweren Fall dar. Sein Mandat sei geständig und nicht vorbestraft. Deshalb sei eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen angemessen. Die Anklagevertretung hatte 280 Tagessätze gefordert.

Das Rosenheimer Schöffengericht verurteilte den Aschauer schließlich zu 240 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die „schenkweise Überlassung“ der Betäubungsmittel sei aufgrund der Zeugenaussage glaubwürdig. „Es handelt sich um einen minderschweren Fall, weil die Abnehmer auch vorher schon konsumiert haben und nicht durch den Angeklagten an die Drogen herangeführt worden sind“, betonte Richter Stefan Tillmann in seiner Urteilsbegründung.

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