Vogtareuther Hauptwasserleitung läuft durch Gelände der schön klinik

Rat will Rechtsunsicherheit beenden

von Redaktion

Das Thema Wasser lässt die Gemeinde Vogtareuth nicht los. Aber diesmal geht es nicht um die Bohrung, sondern um eine bereits seit Jahrzehnten bestehende Hauptwasserleitung. Sie führt über das Klinikgelände und versorgt neben der Klinik auch Teile von Vogtareuth wie das Reuther Feld. Und hier beginnt das Problem.

Vogtareuth – „Wir haben in diesem Punkt Rechtsunsicherheit“, sagt der Rathauschef. Deshalb plädiert er für eine baldige „juristisch belastbare Lösung“. Auch wenn es in den vergangenen Jahrzehnten zu keinen großen Problemen gekommen sei, müsse eine Entscheidung her, so Rudolf Leitmannstetter. Zumal sich jetzt ein günstiges Zeitfenster aufgetan habe. Denn mit dem Ausbau des Moosweges könnten dort auch neue Leitungen verlegt werden. Gewissermaßen in einem Aufwasch.

So befasste sich bereits zum wiederholten Mal der Vogtareuther Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit diesem Thema. Drei Lösungsansätze wurden von den Gemeinderäten ausgiebig diskutiert:

Im ersten Fall löst sich die Gemeinde aus dem Verbund mit der Klinik und lässt in den neu zu errichtenden Moosweg eine eigene Wasserleitung legen. Das hätte den Vorteil, dass die neue Leitung im Besitz und auf dem Grund der Gemeinde liegt. Sollte einmal etwas kaputt sein, könnte man problemlos den Schaden beheben. Nachteil: Für die Verlegung würden rund 120000 Euro zu berappen sein.

Die zweite Möglichkeit ist, die Leitungen so zu belassen, sie aber dinglich zu sichern, also per Notar eine Grunddienstbarkeit eintragen zu lassen. Das bedeutet, dass die Gemeinde zumindest juristisch Zugriff auf die Leitung hat und die Schön Klinik oder etwaige Rechtsnachfolger nicht einfach „den Hahn zudrehen“ können. Laut Informationen von Bürgermeister Rudolf Leitmannstetter sei die Klinik bereit, eine solche Vereinbarung mit der Gemeinde zu treffen. Voraussetzung: Die Gemeinde übernimmt die Instandhaltung der Leitung. Das fordert die Schön Klinik.

Zur Diskussion stand auch, ob alle Teile der Leitung oder nur bestimmte Abschnitte in die Vereinbarung hineingenommen werden sollen. Hydranten beispielsweise sorgen im Brandfall für das notwendige Löschwasser. Sie müssen allerdings immer wieder auf etwaige Verkeimung überprüft werden, was mit Kosten verbunden ist. Diese Hydranten gehören allerdings zum vorgeschriebenen Brandschutz des Unternehmens. Deshalb sollte Betrieb und Instandhaltung auch bei der Schön Klinik bleiben, meinten einige Räte. Deshalb forderten sie die dingliche Sicherung nur für die Teile der Leitung, die für die Wasserversorgung der Gemeinde notwendig sind. Die Hydranten sollen explizit ausgeschlossen werden.

Eine dritte Variante brachte Gemeinderat Sepp Oberberger ins Spiel. Er plädierte für die Sicherung von Durchleitungsrechten, ähnlich wie beim Strom. Das sei ein eleganter Weg, nicht vom Wasserzugang abgesperrt werden zu können, aber auch nichts für den Unterhalt der Leitung zahlen zu müssen. Das sei, so Oberberger, eh durch die Satzung geregelt. Denn diese besage, dass der Grundeigentümer für die Hausleitung auf seinem Grund verantwortlich ist. Er empfiehlt, nur eine Stichleitung von der Hauptwasserleitung auf den Moosweg abzuzweigen, um die gemeindliche Wasserversorgung sicherzustellen.

Derzeit beziehen Klinik und einige Orte ihr Wasser von der Schonstetter Gruppe. Sobald die Wasserversorgung mit eigenem Brunnen gesichert ist, muss das Wasser in umgekehrter Richtung über diese Leitung gepumpt werden. Auch das sollte juristisch abgesichert werden, forderte Oberberger.

Schließlich stimmte der Rat gegen die Stimmen von Sepp Oberberger und Alexander Unrecht mit 12:2 für den Weg der Grunddienstbarkeit. Der Bürgermeister wurde beauftragt, mit der Schön Klinik einen Vertrag auszuarbeiten, der dann dem Rat zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

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