Obing – Der Bauträger plant ein u-förmiges Gebäude von etwa 41 Metern Länge an der Ostseite, 28 Metern an der Westseite und 49 Metern an der Nordseite entlang der Bahnhofstraße, mit 70 abgeschlossenen Appartements in drei Vollgeschossen. Die Stellplatzfrage soll mit einer Tiefgarage mit 17 Plätzen gelöst werden, die Erschließung über die Bahnhofstraße erfolgen.
Das geplante Gebäude entspricht aber in einer Reihe von Punkten nicht den Festsetzungen des dort geltenden Bebauungsplans, der das Gebiet als Mischgebiet ausweist. Beispielsweise sieht der Bebauungsplan eine maximale Wandhöhe von 6,25 Metern bei zwei Vollgeschossen vor, das geplante Bauvorhaben drei Vollgeschosse, was zu einer Wandhöhe von 9,75 Metern führen würde.
Die Obinger Ratsmitglieder waren sich einig, dass ein Gebäude mit diesen Ausmaßen nicht an die vorgesehene Stelle passt und außerdem zu einer zu großen Verkehrsbelastung in der eh schon stark frequentierten eigentlich recht schmalen Bahnhofstraße führen würde. Kritisch gesehen wurde insbesondere die geringe Zahl der vorgesehenen Stellplätze.
Fanni Mayer hatte Bedenken, dass eine Einrichtung dieser Art mit 70 Wohneinheiten „nicht so läuft wie geplant“, und schließlich eine „normale“ Wohnnutzung entstehen werde, mit einem wesentlich höheren Stellplatzbedarf. Eine kleinere Einrichtung in der Art wäre jedoch für Obing schon sinnvoll.
Bürgermeister Sepp Huber sieht die Gefahr, dass mit einem derartigen Vorhaben das Mischgebiet zu einem „Allgemeinen Wohngebiet“ würde mit gravierenden Folgen für das Gewerbe in der Nachbarschaft. Und das angrenzende Gebiet könne dann nicht mehr als Gewerbegebiet ausgewiesen werden, wie eigentlich geplant.
Andreas Voderhuber fand zwar das Vorhaben in der vorliegenden Form überdimensioniert. Unter dem Gesichtspunkt der Beschränkung des Flächenverbrauchs befürwortete er aber den Bau von bezahlbarem Wohnraum in mehrgeschossigen Bauten. Doch müsse bei der Planung der Stellplatzbedarf ausreichend berücksichtigt werden.
Auch Korbinian Stettwieser plädierte für Wohnungen im Mehrgeschossbau, sah aber in der speziellen Nutzung „Betreutes Wohnen“ eher eine Einschränkung für das Ziel, genügend Wohnraum für die Nachfrage junger Familien zur Verfügung zu haben. Schließlich waren die Gremiumsmitglieder einstimmig der Überzeugung, dass ein „in der Grundtendenz sinnvolles Vorhaben dieser Art im Rahmen des geltenden Bebauungsplans verwirklichbar“ wäre, lehnten es aber ab, Bebauungsplanänderungen zugunsten der vorgelegten Planung durchzuführen. Man könne aber durchaus mit dem Bauwerber nach Lösungen suchen, hieß es. igr