„Wir packen das“

von Redaktion

e-Government-Gesetz: Eggstätt sieht sich bei Umsetzung gut aufgestellt

Eggstätt – Schon im Dezember 2017 hatte Eggstätts Kämmerer Christoph Kraus im Zusammenhang mit der angeregten Digitalisierung, beispielsweise bei den Finanzen, dem Gemeinderat kurz das e-Government-Gesetz – das Gesetz über die elektronische Verwaltung – erwähnt. Auf Wunsch des Gremiums hatte der Kämmerer jetzt eine Zusammenfassung des Gesetzes zusammengestellt, das am 22. Dezember 2015 in Kraft getreten war.

Laut Kraus stehe das Gesetz für den „zielgerichteten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben“. Die Verwaltung werde dadurch schneller und kostengünstiger und somit effizienter und transparenter. Kraus erklärte, welche Rechte für Bürger und Unternehmen schon seit vergangenem Jahr bestünden und welche noch kommen.

So müssten Verwaltungen beispielsweise seit dem 1. Juli 2017 elektronische Formulare bereitstellen. Vom 27. November 2019 an hätten Unternehmen das Recht auf elektronische Rechnungsstellung. Das e-Government-Gesetz regele digitale Zugangs- und Verfahrensrechte, aber auch elektronische Kommunikation, Identifizierung sowie elektronischen Zahlungsverkehr und Rechnungen und elektronische Akten und Register. Datenschutz und Sicherheit hätten dabei aber immer oberste Priorität.

Zentrale

Infoplattform

Über eine zentrale Informationsplattform werde das Bürgerkonto, auch Bayern ID genannt, mit Benutzername und Passwort eingerichtet. Die AKDB, die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern mit Sitz in München, biete hierzu Schulungen an und könne beim Einrichten des Bürgerserviceportals unterstützen.

Kraus betonte, dass es auch andere Anbieter gebe. Aber da die Gemeinde Eggstätt schon seit 2013 bezüglich des Finanzprogramms vom AKDB beraten werde, empfehle es sich schon allein wegen der sogenannten Schnittstellen, beim gleichen Anbieter zu bleiben. Da laut Gesetz bis 2020 das e-Government voll funktionieren muss, empfahl der Kämmerer, möglichst schnell mit der AKDB einen Vertrag zu regeln.

Behindertenbeauftragter Josef Höck hakte beim Stichwort Barrierefreiheit nach, die Kraus zusicherte. So gebe es auch für blinde Bürger Zugangsmöglichkeiten. Michael Wierer erzählte, dass er sich schon bei anderen Gemeinden und Landkreisen umgesehen habe. Das Landratsamt Ebersberg sei hier „super aufgestellt“. Peter Fenzl fasste beim Aufwand der Digitalisierung nach. Kraus meinte, dass das machbar sei: „Wir packen das!“ Die AKDB könne auch „im Gemeinderat vorbeikommen“. Die Gemeinderatsmitglieder hießen diesen Vorschlag einstimmig gut. elk

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