Amerang – Darum ging es auch im aktuellsten Verfahren. Im vergangenen Winter war Maria F. wegen Beleidigung zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden (wir berichteten). Dagegen legten sie und ihr Anwalt Jobst Jacobi aus Wasserburg Berufung ein. Erfolgreich. Sie bleibt in diesem Fall straffrei.
Maria F., heute 76 Jahre alt, zog vor Jahrzehnten zu ihrem Lebensgefährten nach Thalham. Dieser Lebensgefährte, mit dem sie zwar kirchlich, aber nicht zivilrechtlich verheiratet war, war ein Onkel der Nachbarn. Er adoptierte deren Tochter, hinterließ dieser sein Haus, als er 2014 bei einem Traktorunfall starb. Maria F. wohnt dort mietfrei.
Aber nicht in Frieden. Seit 2002 kam es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Maria F. räumt ein, manchmal unbeherrscht und deshalb mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden zu sein. Letzteres sei aber auch kein Wunder: „Irgendjemand findet sich immer, der den Zeugen macht. Auch wenn er oder sie womöglich gar nicht dabei war. Ich dagegen stehe immer alleine da.“
Tödlicher
Traktorunfall
Besonders heftig wurde es für die herzkranke Rentnerin, die nach zwei Schlaganfällen gesundheitlich beeinträchtigt ist, im Jahr 2014. Nach dem Traktorunfall ihres Mannes warfen ihr Nachbarn – Verwandte des Mannes – vor, diesen getötet zu haben und erstatteten Anzeige. Das Ermittlungsverfahren wurde wegen erwiesener Unschuld eingestellt. Was der damals Beschuldigten nicht viel half: „Bis heute bekomme ich immer wieder zu hören: „Dass Du Mörderin noch frei rumläufst…“, erzählt sie.
Bösartige Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind keine Seltenheit, wie sich die OVB-Heimatzeitungen selbst überzeugen konnten. Den Nachbarskindern werde beigebracht, dass sie eine „böse Frau“ sei, klagt Maria F., dabei habe sie den Kindern nie etwas getan, käme auch nicht auf die Idee. Gegenseitig Verbote, das Grundstück der jeweils anderen Partei zu betreten, gibt es schon eine ganze Weile.
Dass sie vor allem mit dem Schwiegersohn ihres Schwagers, mit Markus K., immer wieder aneinandergerät und dass diese Begegnungen verbal entgleisen, das leugnet Maria F. nicht. Sie hat nur überhaupt keine Lust mehr, als alleinige Aggressorin dazustehen. Deswegen jüngst die Berufung.
Im Verfahren im Herbst hatte die Schwester von K. den Wortwechsel, in dem von Seiten F.s die Vokabel „Drecksau“ gefallen sein soll, bezeugt. Das war in der Berufung nicht mehr der Fall. Und im Gegensatz zur ursprünglichen Verhandlung musste K. einräumen, dass auch er mit Verbalinjurien wie „Drecksau“ zugange war.
Die Kosten trägt
die Staatskasse
Die Richterin am Landgericht entschied, dass nicht mehr festzustellen sei, wer nun mit den Beschimpfungen und Provokationen angefangen habe. Deshalb sei Maria F. für straffrei zu erklären. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Staatskasse.