Ortsteile zählen zum Innenbereich

von Redaktion

Amerang –Die wesentlichen Auswirkungen des geänderten Bauplanrechts auf gemeindliche Planungen stellte in der jüngsten Sitzung des Ameranger Gemeinderats Bürgermeister Gust Voit dar. Vor allem die Einführung des Paragrafen 13b aus dem Baugesetzbuch, in dem es um die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gehe, sei mit wesentlichen genehmigungsrechtlichen Erleichterungen verbunden. In diesem Zusammenhang informierte Voit auch darüber, dass aufgrund der geänderten rechtlichen Beurteilung der Unteren Bauaufsichtsbehörde die Ortsteile Oberratting, Ellerding und Pfaffing bereits als Innenbereich anzusehen sind. Inwieweit sich dies auf weitere Ortsteile auswirke, wäre im Einzelfall auf Veranlassung der Gemeinde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde zu prüfen. ca

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