Stephanskirchen – In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurden durch die Rosenheimer Polizeiinspektion im Gemeindebereich Stephanskirchen mehrere allgemeine Verkehrskontrollen an unterschiedlichen Plätzen durchgeführt. Dabei wurden je ein Mann und eine Frau beanstandet und zum Atemalkoholtest gebeten, so die Polizei. Gegen 21 Uhr wurde ein 50-jähriger Stephanskirchener mit seinem Fahrzeug einer Kontrolle in der Schömeringer Straße unterzogen. Auf Nachfrage gab der Autofahrer an, dass er zwei Weißbier getrunken habe. Ein Atemalkoholtest führte zu einem Ergebnis knapp über der 0,5-Promille-Grenze.
Gegen Mitternacht wurde eine ebenfalls 50-Jährige aus dem Landkreis Traunstein mit ihrem Pkw in der Äußeren-Salzburger-Straße von der Polizei angehalten. Auch bei ihr ergab die durchgeführte Atemalkoholprobe mehr als 0,5 Promille.
Beide Fahrzeugführer mussten die Streifenbesatzung zur Dienststelle begleiten und sich einem gerichtsverwertbaren Alkoholtest unterziehen. Die Promillewerte blieben auch bei diesem Test über den erlaubten 0,5 Promille. Gegen beide Autofahrer wurde deshalb ein Verfahren eingeleitet wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Sie erwarten jetzt ein einmonatiges Fahrverbot, ein empfindliches Bußgeld im dreistelligen Bereich und Punkte in Flensburg.