Bebaubare Fläche Pittenharts soll nach Norden hin erweitert werden

Dem Brunnen zuvorkommen

von Redaktion

Da die Gemeinde befürchtet, durch ein mögliches Wasserschutzgebiet auf etwaige Baugebiete verzichten zu müssen, will Pittenhart Nägel mit Köpfen machen.

Pittenhart – Im Herbst vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat Pittenhart beschlossen, die Planung für eine Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde in Auftrag zu geben, die die Erweiterung der bebaubaren Flächen des Ortes in nördlicher Richtung erlaubt. Es sollte eine Fläche von zehn Hektar zwischen der bestehenden Bebauung rund um die Waldstraße und dem Waldrand überplant werden.

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro wurde nun von Bürgermeister und Gemeindeverwaltung eine deutlich reduzierte Fläche zur Diskussion gestellt. Sie umfasst ein Baugebiet von 2,19 Hektar am nördlichen Rand der Bebauung östlich von der Waldstraße. Ein größeres Areal könne man bei den Behörden nicht durchsetzen angesichts von etlichen Flächen gerade erst ausgewiesenen Wohnbaulands in Pittenhart, beispielsweise in den „Hinzinger Ländern“, erklärte Bürgermeister Sepp Reithmeier. Doch wolle er mit der Flächennutzungsplanänderung die Möglichkeit der Weiterentwicklung der Kommune in Richtung Norden so gut es geht absichern.

Einschränkungen möglich

Hintergrund der Planungen sind Befürchtungen, dass durch die Festlegung eines neuen Wasserschutzgebietes für einen weiteren Brunnenstandort der Obinger Wasserversorgung bei der Pestkapelle im Wald zwischen Obing und Pittenhart zum großen Teil auf Pittenharter Gemeindegebiet es für die Gemeinde Pittenhart bei Ausweisung neuer Baugebiete in diese Richtung ansonsten zu Einschränkungen kommen werde.

Die Pittenharter Gemeinderatsmitglieder wollten in die Flächennutzungsplanänderung noch eine weitere Fläche für ein landwirtschaftliches Sondergebiet einbeziehen, um dem Landwirt, der die Flächen auf der westlichen Seite des Waldwegs bewirtschaftet, eine Erweiterung seines Betriebes zu ermöglichen.

Ob das ratsam ist, soll die Pittenharter Gemeindeverwaltung erst noch abklären, so dass die Entscheidung über die Neufassung des Änderungsbeschlusses zum Flächennutzungsplan für das jetzt vorgesehene Gebiet noch einmal verschoben wurde.

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