Rosenheim/Samerberg – „Mir tut es unendlich leid für die Familien. Ich würde es so gerne rückgängig machen – kann es aber leider nicht.“ Nachdem Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten hatte, wandte sich der Angeklagte Simon H. (25) aus Ulm direkt an die Familien der beiden verunglückten Mädchen. „Ich bitte Sie um Verzeihung“, sagte er mit leiser, aber fester Stimme.
Zunächst hatten am vierten und letzten Verhandlungstag nochmals zwei Polizisten als Zeugen ausgesagt. Die beiden Beamten hatten am 4. April den Angeklagten Daniel R. (24) aus Kolbermoor in Rosenheim gestoppt, weil er nach Einschätzung der Polizisten ein illegales Straßenrennen gefahren war. Er habe sich laut Beamten in hoher Geschwindigkeit „ein Kopf-an-Kopf-Rennen“ geliefert. Bei der Verfolgung der beiden beteiligten Fahrzeuge habe die Tachonadel im Einsatzfahrzeug zeitweise sogar zwischen 80 und 100 km/h gezeigt, ohne dass die Polizisten zu den Beschuldigten aufschließen konnten.
Bei der Befragung durch die Polizisten habe R. dann mehrfach den Beamten zu verstehen gegeben, „wie lächerlich das ist, was wir hier machen“, so die Aussage eines Polizisten. Dieser berichtete auch von einem Telefonanruf zwischen R. und einer unbekannten Person während des Einsatzes. Zu dem unbekannten Gesprächspartner habe der Kolbermoorer gesagt, dass er seinen Führerschein freiwillig für drei bis vier Jahre abgeben wolle, um sich dann einen „Lambo“ zu kaufen und sie erst so richtig zu penetrieren.
Zeugenaussagen, die laut Harald Baron von Koskull, Verteidiger des Kolbermoorers, letztlich mit dem Fall aber überhaupt nichts zu tun haben. In seinem Plädoyer verwies er auf das Schuldeingeständnis von Simon H. aus Ulm, der am 20. November beim Übeholvorgang mit dem Nissan Micra von Melanie Rüth zusammengestoßen war und den Tod zweier junger Frauen – der Fahrerin Melanie (21) und ihrer Freundin Ramona Daxlberger (15) – zur Folge hatte.
„Tödlich für die Ermittlungen“
Seinen Mandanten hingegen, dem vorgeworfen wurde, das Einscheren des Ulmers erschwert zu haben, sprach er von jeglicher Schild frei. In seinem Ausführungen, an dessen Ende er einen Freispruch für den Kolbermoorer forderte, ging er mit der Staatsanwaltschaft und den ermittelnden Beamten hart ins Gericht. Dass die Polizei bereits wenige Stunden nach dem Unfall von einem illegalen Straßenrennen gesprochen habe, sei „tödlich für die Ermittlungen gewesen“. Staatsanwalt Jan Salomon warf er „eine selektive Sichtweise“ vor. Auch die Angaben des Ulmers gegenüber Zeugen, dass er von den beiden BMW nicht reingelassen worden war, ließ von Koskull nicht als Beweis gelten: „Es ist ja nur allzu menschlich, dass er in dieser Situation nach einem anderen Schuldigen sucht.“
Dass sein Mandant mitschuldig ist, den Tod der beiden Mädchen verursacht zu haben, dafür gibt es laut Stephan Rochlitz, Anwalt von Simon H., keine Zweifel. Er widersprach jedoch der Ansicht der Staatsanwaltschaft sowie der Nebenkläger, dass sich sein Mandant mit den beiden BMW-Fahrern ein Rennen geliefert habe. Letztlich habe Simon H. zwei folgenschwere Fahrfehler – den Überhol- und den ausgebliebenen Bremsvorgang – begangen, die nun vom Schöffengericht bewertet werden müssten.
Ihm sei zwar vorzuwerfen, dass er die „erforderliche Sorgfalt im Verkehr außer Acht gelassen“ habe, so Rochlitz. Er verwies aber auch darauf, dass er selbst darunter enorm leide. „Natürlich ist das nichts gegenüber dem Schmerz der Nebenkläger“, so Rochlitz, „dennoch muss auch dieser Aspekt einfließen.“ Ebenso wie die Tatsache, dass sein Mandant „ein Gewissen“ habe. „Das hat sich bei der Hauptverhandlung deutlich gezeigt“, so der Anwalt, der für seinen Mandanten ein Jahr Haft auf Bewährung als Strafe forderte.
Staatsanwalt Jan Salomon hingegen sah den Vorwurf der Anklage in weiten Teilen bestätigt. „Ich bin überzeugt davon, dass sich der Unfall so zugetragen hat“, so der Staatsanwalt, der sowohl für eine Rennsituation ausreichend Beweise sah, wie auch für den Vorwurf gegenüber Daniel R., Simon H. am Einscheren gehindert zu haben.
Dem Ulmer Unfallfahrer warf er vor, an „einer Stelle, an der man nicht gefahrlos überholen kann“, zum Überholen angesetzt zu haben. Glauben schenkte Salomon den Andeutungen des 25-Jährigen, von den beiden BMW behindert worden zu sein. „Es ist abwegig, dass sich jemand direkt nach dem Unfall so etwas ausdenkt“, so die Überzeugung des Anklagevertreters, der zudem die Aussagen der BMW-Insassen als „unrealistisch und widersprüchlich“ bezeichnete. Für beide Autofahrer – Simon H. und Daniel R. – forderte er daher eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Salomon: „Daniel R. verhöhnt die Opfer sogar noch, in dem er wenige Tage vor dem Prozess wieder ein Rennen fährt.“
Kurz vor der Beratung des Gerichts hatte sich dann Ralf Rüth, Vater der getöteten Melanie, unter Tränen an die beiden Angeklagten gewandt. „Was Ihr den Familien angetan habt, könnt ihr Euch gar nicht vorstellen“, sagte Rüth und appellierte an den Richter und die Schöffen, der Ansicht der Nebenklage, dass es sich um ein Rennen gehandelt habe, zu folgen.
Für ein Rennen sahen der Richter und die beiden Schöffen zwar keine Hinweise. Ein Kräftemessen haben sie jedoch schon erkannt. Allerdings ein einseitiges, wie Richter Christian Merkel ausführte. So verurteilte das Gericht den Unfallfahrer Simon H. zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung und einem dreimonatigen Führerscheinentzug, während Daniel R. für zwei Jahre ins Gefängnis und seinen Führerschein zwei Jahre abgeben muss. „Diese Strafe als Bewährung auszusetzen, wäre nicht vermittelbar“, erklärte Merkel in seiner Begründung und verwies darauf, dass Simon H. zwar mehrere Fehlentscheidungen im Straßenverkehr getroffen habe, letztlich aber nicht unter dem Vorsatz, unbedingt die beiden BMW überholen zu wollen. Ganz im Gegensatz zu dem Kolbermoorer. „Hier stand unserer Meinung nach der Entschluss: Wir lassen uns von dem Golf-Fahrer nicht mehr überholen.“
Der Staatsanwaltschaft legte Merkel nahe, die Entscheidung, die Ermittlungen gegen den zweiten BMW-Fahrer einzustellen, zu überdenken und zudem die Beifahrer in den beiden BMW genauer unter die Lupe zu nehmen. Merkel: „Denen können wir fast nichts glauben.“
Zweiter BMW-Fahrer rückt ins Visier
Franz Daxlberger, Vater der getöteten Ramona (15), zeigte sich nach dem Richterspruch aufgrund des Urteils zwar erleichtert, aber in puncto Prozessverlauf dennoch enttäuscht: „Wir wollen die ganze Wahrheit wissen – und die haben wir immer noch nicht bekommen.“ Chiara Rüth, Schwester der verunglückten Melanie, war froh, dass der Prozess nun endlich ein Ende gefunden hat. Vom Urteil zeigte sie sich positiv überrascht: „Das war mutig – damit habe ich nicht gerechnet.“
Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung haben nun eine Woche Zeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.