Diskussion im Gemeinderat Flintsbach

Kleiner Welpe zugelaufen

von Redaktion

Streit um Kostenfrage – Vertrag mit Tierheim formulieren

Flintsbach – Seit einigen Abenden hört Gertrud K. (85) das Winseln eines Hundes vor ihrer Haustür. Als die Flintsbacherin nachschaut, sitzt dort ein kleines Hundebaby. Sein gepflegter Zustand und sein zutrauliches Verhalten sprechen dafür, dass er bis vor Kurzem noch bei Menschen zu Hause gewesen sein muss. Was ist nun zu tun?

Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Diskussion im Flintsbacher Gemeinderat. Das kleine Wesen gilt juristisch als „verloren“ oder „entlaufen“ und ist damit ein Fundtier, das erst einmal untergebracht und versorgt werden muss.

Gertrud K. übernimmt das zunächst für die erste Nacht recht gerne und wendet sich am folgenden Tag an die Gemeinde. „Wir müssen Tiere, die in unserem Gemeindegebiet aufgefunden werden, wie Fundsachen behandeln. Damit liegt die Zuständigkeit bei uns als Fundbehörde. Wenn wir das Tier dann in die Obhut eines Tierheims geben, tragen wir als Gemeinde auch dafür die Kosten,“ erklärte Flintsbachs Bürgermeister Stefan Lederwascher in der jüngsten Sitzung. Würden aufgefundene Tiere allerdings direkt im Tierheim abgegeben, bleiben die Tierheime nach einem richterlichen Urteil auf ihren Kosten sitzen. Denn eine Verantwortung und Verwahrpflicht der Fundbehörde entstehe „erst mit der Ablieferung der Fundsache“.

Leider gab es auch schon Fälle, dass Tiere „eingefangen“ und als „Fundtier“ abgegeben wurde, wie einer der Gemeinderäte anmerkte. Aber nicht jeder streunende Hund gelte als abgängig. Dabei kann man als Finder schon an einigen Merkmalen unterscheiden, ob ein Vierbeiner verloren gegangen, entlaufen oder schon länger sich selbst überlassen ist. Ist das Tier scheu oderan Menschen gewöhnt, wie sieht das Fell aus, ist es sehr abgemagert, trägt es ein Halsband oder ein anderes sichtbares Kennzeichen? Das alles seien Indizien für den Finder.

„Egal wie, als Kosten fallen vor allem die Unterbringung und Verpflegung im Tierheim an. Hinzu kommen noch Entwurmung, tierärztliche Untersuchungen und Kastration“, so Lederwascher. Das könnte bei Fundtieren die Gemeindekasse ganz schön belasten und hänge natürlich davon ab, wie viele von ihnen dem Tierheim übergeben werden. „Es gab schon Jahre, da hatten wir keine Kosten. Aber in anderen Jahren seien 800 bis 1200 Euro zusammengekommen.

Werde der Besitzer ermittelt, müsse er die angefallenen Kosten tragen. Die Gemeinde möchte nun mit dem Tierheim einen Pauschalvertrag abschließen. Als Berechnungsgrundlage soll die Einwohnerzahl herangezogen werden. Die Verwaltung wurde vom Rat beauftragt, einen Vertrag mit einem Tierheim abzuschließen.stv

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