Champagner-Umtrunk nicht glaubhaft

von Redaktion

Aus dem Gerichtssaal in Rosenheim – Mann als der aktivere Teil geht für zwölf Monate hinter Gitter

Traunreut – Ein Pärchen, längst getrennt lebend, fand zwecks Diebstahls wieder zusammen. Es wurde erwischt und stand nun vor dem Kadi. Die Beute: Champagner, Liköre und ähnliches. Das Urteil: Auf Bewährung.

Auf Netto-Märkte spezialisiert war ein Ehepaar aus Arad in Rumänien. Es lebte schon längere Zeit getrennt. Er, 41 Jahre alt, als Kraftfahrer in Traunreut, und Sie, 47 Jahre, auf ihrem Kleinbauernhof in Arad an der ungarischen Grenze. Für den gemeinsamen Diebeszug – zusammen mit einem der Söhne – taten sich die Zwei in den Monaten November und Dezember 2017 in Deutschland wieder zusammen. Die „Tour“ führte sie quer durch den Landkreis Rosenheim.

Bei vier Taten gab es unwiderrufliche Beweise, sie führten dann auch zur Anklage. Bei einigen Verdachtsfällen hatte die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung eingestellt. Vor allem auf hochwertige Champagner-Marken hatten es die Beiden abgesehen. Bei einer Fahrzeugkontrolle aber fing sich das Pärchen in den Netzen der Polizei. Über 40 Flaschen teuerer „Schampus“ lagen im Kofferraum neben diversen Likören und Schnäpsen. In der Sache waren beide geständig. Allerdings bestritten sie, dass sie die „Luxusbrause“ in Rumänien verkaufen wollten: Gewerbsmäßiger Diebstahl wird bedeutend schwerer bestraft. Als sie aber erklärten, sie hätten zu den Festtagen wie Silvester damit lediglich die Familie bewirten wollen, da waren nur noch die Verteidiger bereit, dem zuzustimmen. Staatsanwältin und Gericht waren davon überzeugt, dass dies eine zusätzliche Einnahmequelle werden sollte.

Nachdem beide nicht vorbestraft waren, wollte ihnen Amtsrichter Wolfgang Fiedler die Chance der Bewährung nicht vorenthalten. Darüber hinaus hatten sie auch fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft verbracht. Im Strafmaß ging der Richter aber noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Verteidiger, Rechtsanwalt Hans Sachse und Tobias Blank, fanden für den Angeklagten sieben Monate ausreichend. Rechtsanwalt Dr. Florian Eder meinte, für seine Mandantin dürften vier Monate genug sein. Richter Fiedlers Urteil: Der Mann als der aktivere Teil geht für zwölf Monate hinter Gitter, die Ehefrau erhält sieben Monate – wenn sie sich während der Bewährungszeit von drei Jahren nicht straffrei führen würden.au

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