Raubling – Langsam ranrollen, auf freie Bahn warten und dann beim zügigen Durchfahren hoffen, dass kein Auto entgegen kommt: Vielen Raublinger Autofahrern begegnet dieser leichte Nervenkitzel täglich, wenn sie durch die Eisenbahnunterführung an der Raublinger Bahnhofstraße fahren. Denn die Unterführung ist nicht nur einspurig, sondern durch die kurvige Straßenführung auch schlecht einsehbar.
Ein Zustand, der sich voraussichtlich 2024 ändern wird. Denn dann will die Deutsche Bahn die sanierungsbedürftige Unterführung erneuern – allerdings in der derzeitigen Ausführung. Was wiederum die Gemeinde Raubling auf den Plan gerufen hat. Denn die Kommune will mit einem sogenannten Aufweitungsverlangen an die Bahn erreichen, dass die Unterführung dann zwei Spuren bietet.
Daher hatte die Verwaltung das Rosenheimer Planungsbüro Roplan damit beauftragt, Entwürfe für eine derartige Unterführung zu erstellen. Zwei Varianten sind dabei herausgekommen, die jetzt den Mitgliedern des Raublinger Gemeinderats vorgestellt worden sind.
Die erste Variante sieht eine lichte Höhe der Unterführung von 3,70 Metern vor, was ungefähr dem derzeitigen Bestand entspricht. Neu wären zwei Fahrbahnen mit einer jeweiligen Breite von sechs bis 6,50 Meter, zudem würden Geh- und Radwege in gehbehindertengerechter Ausführung entstehen.
Problem bei dieser Variante: Um staatliche Förderungen für den Ausbau zu erhalten, müsste eine lichte Höhe von 4,50 Metern gewährleistet werden. Daher hatte Diplomingenieur Georg Schollerer, Miteigentümer des Planungsbüros, eine zweite Variante ausgearbeitet. Für diese müsste laut Schollerer allerdings die Längsneigung der Fahrbahn deutlich erhöht werden, was ebenfalls wieder die Förderung gefährden könnte. Zudem müssten die Geh- und Radwege im Vergleich zur Straße höher angesetzt und durch eine Stützmauer abgetrennt werden, was erhebliche Mehrkosten verursachen würde, so Schollerer weiter.
Doch der Planer glaubt, dass sowohl die hohen Kosten der zweiten Variante als auch die Tatsache, dass dadurch die Fahrbahnlängsneigung deutlich erhöht würde, beim Antrag auf Förderung ausreichen könnte, um doch die erste Variante als förderungsfähig zu beurteilen. „Wir können meiner Meinung nach diese Variante ausreichend begründen“, so Schollerer, der zudem den Vorschlag aus dem Gremium prüfen will, auch bei der ersten Variante die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer durch bauliche Maßnahmen zu erhöhen.
Bodengutachten
als nächster Schritt
Wichtigste Schritte für den Planer in den kommenden Wochen sind zum einen die Frage der Förderfähigkeit zu klären, zum anderen ein Bodengutachten in Auftrag zu geben, um vor etwaigen Überraschungen in puncto Baugrund gewappnet zu sein.
Alexandra Burgmaier (SPD) sprach sich letztlich dafür aus, nicht nur nach der Förderfähigkeit zu entscheiden, sondern die für die Verkehrsteilnehmer sinnvollste Variante zu wählen, was ihr viel Zustimmung im Rat einbrachte. Burgmaier: „Das Bauwerk muss Jahrzehnte halten. Daher sollten wir hier nicht kleckern, sondern klotzen.“ mw