Nußdorf – Doch die Bemühungen des Gemeinderates, im Landratsamt ein Tempolimit zu erreichen, waren nicht von Erfolg gekrönt: Die Gemeinde erhielt eine Absage.
Wenn ein Fahrzeug auf der Kreisstraße RO1 Nußdorf in Richtung Überfilzen verlässt, dann gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Knapp 450 Meter weiter befindet sich die Einfahrt zum Sportplatz und zum Freibad. Viele Kinder und Jugendliche nutzen die Sportstätten und müssen dabei die Kreisstraße überqueren. „Nicht ganz ungefährlich, weil die gerade verlaufende Straße den Kraftfahrer dazu einlädt, die erlaubte höchstzulässige Geschwindigkeit auch auszunutzen“, so viele Nußdorfer. Besucher der Sportanlagen berichten immer wieder von gefährlichen Situationen.
Das war für die Gemeinde Grund genug, überprüfen zu lassen, ob ab dem südlichen Ortsende von Nußdorf in Richtung Überfilzen bis zur Einmündung der Straße am Schwimmbad die Geschwindigkeit reduziert werden könne. Doch die Antwort aus dem Landratsamt hieß: Antrag abgelehnt!
Zuvor war der Antrag von der Unteren Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung der Fachbehörden bei Polizei und dem Straßenbaulastträger geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Kreisstraße RO1 die Funktion einer Hauptverkehrsstraße habe, um den Anschluss der Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz sicherzustellen.
„Die Straßenführung der Kreisstraße ist im Bereich der beantragten Geschwindigkeitsbeschränkung äußerst übersichtlich. Die Sichten auf und von den Einmündungen Tiefenthalstraße, Lindenweg und Am Schwimmbad auf die Kreisstraße betragen zum Teil mehrere Hundert Meter“, heißt es in dem Antwortschreiben an die Gemeinde. Außerdem verlaufe entlang der RO1 ein Geh- und Radweg.
Innerhalb der letzten beiden Jahre hätten sich in diesem Streckenabschnitt lediglich vier Kleinunfälle ereignet, bei denen es sich allesamt um Wildunfälle handelte. Verkehrsunfälle mit Radfahrern seien im betreffenden Streckenabschnitt bei der zuständigen Polizeidienststelle bislang keine bekannt. Somit sei dieser Bereich vom Unfallgeschehen her als „absolut unauffällig“ zu bezeichnen.
So gehen denn die Meinungen aller Beteiligten stark auseinander. Während Anwohner hier Gefahren sehen, beurteilen die Behörden die vorliegenden örtlichen Verhältnisse und die Verkehrssituation und das Unfallrisiko in der Gesamtbetrachtung zu insgesamt so, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach ihrer Ansicht nicht gegeben sind.