43-jähriger wegen sexuellen übergriffs verurteilt

Seiner Nichte an die Brust gefasst

von Redaktion

Dafür, dass er seine Nichte unsichtlich berührt hat und später auch noch sexuelle Handlungen einforderte, ist ein 43-jähriger Mann jetzt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Den Vorwürfen des Mannes, es handle sich um ein Komplott seiner Schwester, schenkte das Gericht keinen Glauben.

Frasdorf/Rosenheim – Der russlanddeutsche Elektrotechniker hatte des Öfteren schon Streit mit seiner Schwester. Ausgeartet ist das Ganze dann nach einem Besuch bei den Eltern. Die Schwester, Mutter des Tatopfers, weigerte sich zwei Tage lang mit dem Angeklagten zu diskutieren, weil dieser so betrunken gewesen sei. Als er dann versuchte, das Gespräch mit der Schwester zu erzwingen, trat er deren Wohnungstür ein.

Das war letztlich der Auslöser für die Tochter, ihrer Mutter von sexuellen Übergriffen des damals 33-jährigen Onkels im Jahre 2008 zu berichten. Zu einem – auch im Verlaufe der Verhandlung nicht mehr genau feststellbaren – Zeitpunkt im Sommer zwischen Juli und September 2008 hatte der Onkel samt seiner Lebensgefährtin die Nichte zum Schwimmen an einem Nacktbadestrand abgeholt. Ob zum Simssee oder zum Chiemsee – auch darüber gab es letztlich keine belegbaren Angaben.

Laut Anklage hatte er im See mit der Nichte geschäkert und ihr dabei unter das Bikini-Oberteil gefasst, um ihre Brust zu berühren. Im Gegensatz zu ihren beiden Begleitern hatte sie ihre Badekleidung aus Scham nicht abgelegt.

Im Spätherbst des selben Jahres hatte er nach einer durchzechten Nacht in deren Wohnung genächtigt. Dabei ist er laut Anklage in das Zimmer des Mädchens gegangen, hat sich zu ihr gelegt und sie aufgefordert, mit ihrer Hand sein Genital zu streicheln. Woraufhin das Mädchen den Mann des Zimmers verwies.

Der Angeklagte bestritt vor dem Rosenheimer Amtsgericht diese Vorwürfe aufs Heftigste. Nach seiner Einschätzung war dies ein Komplott seiner Schwester samt Nichte, um ihn aus „Hass und Neid“ zu vernichten. Dazu führte er angebliche Beweise an, die zumeist fern jeglicher Beweiskraft waren. Scheinbare Widersprüche in Orten und Zeiten versuchte er als Gegenbeweise zu den Vorwürfen aufzubauschen.

Dass der 43-Jährige kein unbeschriebenes Blatt ist, zeigte ein Blick ins Vorstrafenregister: Bereits zweimal war er wegen Exhibitionismus verurteilt worden. Zudem befand er sich aufgrund der vorangegangenen Urteile noch unter offener Bewährung, weshalb im Falle einer erneuten Verurteilung eine erhebliche Haftstrafe drohte.

Nach Angaben der Psychotherapeutin und Rechtspsychologin Sarah Günther-von-Jahn stammten die Aussagen des Mädchens als Tatopfer mit hoher Wahrscheinlichkeit aus echtem Erleben.

Gutachten einer Rechtspsychologin

Die Staatsanwältin äußerte in ihrem Schlussvortrag dann auch die Überzeugung, dass sich der Sachverhalt wie in der Anklage zugetragen habe. Zu präzise und nachvollziehbar seien die Schilderungen des Tatopfers gewesen. Dass sich hier Mutter und Tochter zum Schaden des Angeklagten abgesprochen hätten, könne sie nicht erkennen. Sie forderte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.

Die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Mandara Mauss, beklagte eine Retraumatisierung ihrer Mandantin. Ein vernünftiger Angeklagter, so ihr Argument, würde sich wirklich anders verhalten. Sie beantragte dass ihrer Mandantin ein angemessenes Schmerzensgeld zugesprochen werden solle.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Michael Bauer, hatte sichtlich ein schwieriges Verhältnis zu seinem Mandanten. Nachdem er sich mit dem Elektrotechniker im Flur vor dem Sitzungssaal eine heftige, lautstarke Auseinandersetzung geliefert hat, wollte er sogar sein Mandat niederlegen. Dies wiederum wollte Richter Christian Merkel nicht zulassen. Er erklärte dem Verteidiger, dass er ihn dann als Pflichtverteidiger beauftragen würde. Er wolle diesen „zwar mühseligen aber nun doch so weit gediehenen Prozess“ nicht so kurz vor Schluss platzen lassen.

Der Angeklagte nahm sich in der Folge zurück, sein Verteidiger führte daraufhin die Verteidigung fort. So erklärte er in seinem Plädoyer, dass die Anklagen wegen der unklaren Umstände auf wackeligen Beinen stünden und im Zweifel dann für den Angeklagten entschieden werden müsse.

Sollte das Gericht dennoch zu einem Schuldspruch kommen, so gab er zu Bedenken, dass es sich hier um Übergriffe am untersten Rand der Schuldhaftigkeit handle. Er stellte keinen Strafantrag, bat aber in dem Fall um eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Immerhin lägen die Vorwürfe fast zehn Jahre zurück.

In seinem Urteil bezeichnete es der Richter als geradezu frappierend, in welchem Maße der Angeklagte seine Situation verkannt und alle Strafminderungsmöglichkeiten außer Acht gelassen hatte. Selten habe er einen Angeklagten erlebt, der die guten Ratschläge seines Verteidigers derart in den Wind geschlagen habe.

Ratschläge in den Wind geschlagen

Das Gericht zeigte sich letztlich überzeugt davon, dass er diese Übergriffe tatsächlich begangen hatte und verurteilte den 43-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. „Hätten sie gestanden, Einsicht und Reue gezeigt und möglicherweise vorab bereits ein Schmerzensgeld bezahlt, so würden wir hier über eine Bewährungsstrafe reden“, so Merkel. Unter den gegebenen Umständen sei eine Strafe mit der Aussetzung zu einer neuerlichen Bewährung aber nicht in Betracht gekommen.

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