Gemeinderat Amerang

Weitere Gebäude an Chiemgaustraße

von Redaktion

Der Bebauungsplan „Pfaffinger Feld III“ wird im vereinfachten Verfahren geändert. Dem stimmte der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung einstimmig zu.

Amerang – Gegenstand der Änderung des Bebauungsplans Pfaffinger Feld III waren die laut aktueller Gesetzlage notwendige Änderung der zulässigen Nutzungsart „allgemeines Wohngebiet“ und der damit verbundene Ausschluss der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sowie die Erhöhung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten für die Parzelle 8 von drei auf vier.

Stellplätze jetzt völlig unproblematisch

Der Vertreter der Vorhabenträger beantragte die Änderung der Festsetzung, wonach je Wohngebäude maximal drei Wohneinheiten zugelassen werden. Wegen der im Planungsverlauf geänderten Lage der Erschließungsanlage ist die Fläche des Grundstücks auf mehr als 1500 Quadratmeter angewachsen. Bei unverändertem Maß der Bebauung könnten die notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück unproblematisch geschaffen werden, so die Begründung.

Aus Sicht des Gemeinderats betrifft die beantragte Änderung nicht die Grundzüge der Planung und kann in die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans aufgenommen werden.

Im Bereich der bebauten Grundstücke entlang der „Chiemgaustraße“ ist die Errichtung von zusätzlichen Gebäuden in Hinterliegerlage beabsichtigt.

Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und lehnte das Vorhaben in erster Instanz mit zwei Gegenstimmen ab. Befürchtet wurde unter anderem eine ortsplanerische Fehlentwicklung und, weil der Zustand der vorhandenen Einrichtungen zur öffentlichen Erschließung aus Sicht der Verwaltung für die Erfordernisse der Bebauung nicht ausreichend ist. Als problematisch wurde auch erachtet, dass die Erschließung bisher über private Flächen verläuft.

Die in den Geltungsbereich der Satzung aufzunehmende Fläche umfasst etwa 0,45 Hektar. Aus Sicht der Gemeinde ist es deshalb sinnvoll, mit den Grundstücksbesitzern eine Gesamtlösung mit einer geordneten Bauleitplanung zu erreichen. Durch die Planung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden, durch die ein in der Gemeinde bestehender dringender Bedarf an Wohnungen gedeckt wird.

Der Ortsrand soll eingegrünt werden

Weiter soll die Planung die erforderliche Herstellung der Erschließungsanlagen und Versorgungseinrichtungen gewährleisten. Außerdem soll eine Eingrünung des Ortsrandes erfolgen. Daneben sollen mit der Planung die Flächen für die zu erstellenden privaten Stellplätze und Garagen sowie Einfahrten und Ähnliches festgelegt werden.

Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren als Bebauungsplan der Innenverdichtung liegen vor. Die betroffenen Grundstückseigentümer sollen über die beabsichtigte Planung informiert werden. Mit dem eingeleiteten Bauleitplanverfahrens zur vierten Änderung des Bebauungsplans „Pfarrerland Süd“ wurde zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet eine Veränderungssperre beschlossen.

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