Raubling/Rosenheim – Nicht zum ersten Mal kam die 20-jährige Nigerianerin mit der Polizei in Konflikt. Am 30. November 2017 wurden Beamte der Brannenburger Polizeiinspektion nach Raubling in eine Asylantenunterkunft gerufen. Die Angeklagte habe dort mit zwei großen Küchenmessern ihren Lebensgefährten, den Vater ihrer beiden Kinder, ebenfalls aus Nigeria, bedroht und auch gedroht, sich selber umzubringen.
Als die Beamten dort eintrafen, waren die beiden Messer bereits sichergestellt. Weil aber wegen der Sprachbarriere nicht klar war, ob noch suizidale Absichten bestanden, brachten die Polizisten die Frau in die Arrestzelle der Polizei. Damit begannen die echten Probleme. Weil dort vorbeugend verhindert werden musste, dass die Frau sich selbst gefährdet, sollten alle gefährlichen Gegenstände abgegeben werden. Damit beauftragt war eine Polizistin. Es ging auch alles gut, bis sie der Frau eine Gürtelkordel abnehmen wollte. Diese war von der Hose nicht so ohne Weiteres zu entfernen. Deshalb verlangte sie, die Nigerianerin solle die Hose ausziehen. Das aber verweigerte diese vehement. Sie schrie und sperrte sich dagegen, sodass die Polizistin gezwungen war, weitere Beamte zu Hilfe zu rufen. Nach wie vor setzte diese sich heftig zur Wehr, biss und trat wild um sich. Schließlich wurde ihr die Hose ausgezogen. Als die Beamten danach die Zelle verließen, riss die Angeklagte eine bereits vorher vorhandene kleine Wunde am Oberarm auf, bis diese heftig blutete. Mit diesem Blut spritzte sie den Beamten auf die Kleidung, sogar ins Gesicht. Ohne große Gefühlsregung gab sie vor Gericht zu, dass sie sehr wohl wusste, dass sie nicht nur HIV-infiziert sei, sondern auch an TBC und Hepatitis leide. Auch um die Ansteckungsgefahr wusste sie. Sie wollte die Beamten aber nur erschrecken, erklärte sie vor Gericht.
Auch wenn eine nachträgliche Laboruntersuchung ergab, dass ihr Blut wegen der medikamentösen Behandlung zwischenzeitlich keinerlei Ansteckungspotenzial mehr hatte, so war weder ihr noch den Beamten dies damals bewusst. Ihr Hauptbeweggrund, so gab sie an, war die Angst, sie könnte dort in der Zelle von Beamten vergewaltigt werden. Solches sei ihr auf dem Fluchtweg in Marokko geschehen und deshalb sei sie traumatisiert.
Der Vorsitzende Richter am Jugendschöffengericht, Hans-Peter Kuchenbaur, fragte mehrmals nach, durch wen ihr die Kleidung abverlangt worden sei. Es stellte sich heraus, dass dies zunächst ausschließlich durch die Beamtin geschehen sei. Die männlichen Beamten hatte diese erst hinzugerufen, als die Angeklagte aggressiv wurde.
Panik unverständlich
Der Staatsanwalt vermochte überhaupt keine Veranlassung für die Panik und Angst vor den Polizeibeamten zu sehen. Insbesondere weil die Angeklagte nur vier Monate vor diesen Geschehnissen vor dem gleichen Gericht in einer anderen Sache ebenfalls wegen Widerstands gegen Polizeibeamte zu neun Monaten Haft verurteilt worden war. Diese Strafe war damals zur Bewährung ausgesetzt worden. Von einer gelungenen Bewährung könne hier wahrlich keine Rede sein. Zumal die Angeklagte sich mit etlichen Lügen aus der Affäre hatte ziehen wollen. So hatte sie behauptet, sie sei wie so oft betrunken gewesen. Ein Alkoholtest hatte aber lediglich 0,04 Promille gemessen. Der Staatsanwalt beantragte eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten. Aber selbst wenn das Gericht auf eine Haftstrafe von unter zwei Jahren befinden würde, so dürfe diese doch keinesfalls mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Darüber hinaus beantragte er, dass die Frau, Mutter zweier Kinder und seit über drei Jahren selbstständig in Europa unterwegs, keinesfalls mehr nach Jugend-, sondern nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden müsse.
Verteidigerin Adelheid Rupp gestand zu, dass das Verhalten ihrer Mandantin nicht entschuldbar sei. Allerdings müsse man Verständnis für die Panik der Frau aufbringen. Eine Haftstrafe sei wohl unumgänglich. Wegen der gesundheitlichen und familiären Umstände bat sie um eine nochmalige Chance der Bewährung.
Richter Hans-Peter Kuchenbaur befand die angebliche Panik wie der Staatsanwalt als Schutzbehauptung. Der gesamte „Entkleidungsvorgang“ war längst vorbei, als sie die Beamten mit ihrem Blut attackierte. Wie der Staatsanwalt ging das Gericht von Erwachsenenstrafrecht aus.
Das Gericht in Rosenheim verhängte eine Strafe von zwei Jahren. Das Gericht habe darum gerungen, ob man der Mutter nicht doch eine nochmalige Bewährung zugestehen könne. Das wurde aber verneint.au