Aus dem Gerichtssaal in Rosenheim

Altenpflegerin hat nichts dazugelernt

von Redaktion

Betrügen bei Ebay: nicht schwierig, aber folgenschwer – Zwölf Monate Haft ohne Bewährung

Rosenheim – Bereits zum zweiten Male lud Amtsrichter Dirk Dombrowski eine 46-jährige Altenpflegerin aus dem südlichen Landkreis wegen siebenfachen Betrugs und eines Diebstahls vor das Amtsgericht Rosenheim.

Beim ersten Mal, Ende November 2017, hatte das Gericht auf die Ladung von Zeugen verzichtet. Zum einen schien die Aktenlage klar, dass mit einem umfassenden Geständnis gerechnet worden war. Zum anderen waren die Geschädigten – wie bei Ebay-Geschäften häufig – über das gesamte Bundesgebiet verstreut. Das hätte im Falle eines Geständnisses unnötigen Kostenaufwand für die Anreise bedeutet, zumal diese Kosten für den Staat im vorliegenden Falle ohnehin von der Angeklagten uneinbringlich gewesen wären.

Doch diese Überlegungen waren müßig. Die Angeklagte bestritt in Bausch und Bogen alle Vorwürfe, sodass der Termin neu angesetzt werden musste, und die Zeugen aus Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen anreisen mussten.

Siebenmal hatte die Angeklagte Waren bei Ebay angeboten, das Geld kassiert, aber dann nicht geliefert. Eigentlich ging es meist um unwesentliche Beträge: für einen Babyfläschchenwärmer von zehn Euro oder für einen Babyfläschchensterilisator von acht Euro.

Eigentlich hatte nur ein Geschädigter aus Paderborn Strafanzeige gestellt. Aber weil die Ermittler den Auftrag haben, nach weiteren, ähnlich gelagerten Straftaten zu suchen, wurden insgesamt sieben solcher Betrugsvorgänge offenbar.

Vor Gericht wartete die 46-Jährige mit obskuren Erklärungen auf: Die Artikel seien auf dem Transport verloren gegangen. So erklärte sie einem Käufer auf dessen Beschwerde, dass seine Überweisung noch nicht eingetroffen sei, obwohl sie das Geld nachweislich fünf Tage vorher erhalten und abgehoben hatte. Die gezielte Betrugsabsicht war in allen Aktionen unmissverständlich zu erkennen. Schließlich versuchte sie, sich in die Erklärung zu retten, sie habe die meisten der Tatopfer entschädigt, indem sie den Kaufpreis, wo möglich, zurückerstattet habe.

Aber dies konnte das Gericht nicht milder stimmen, zumal sie diese Rückerstattung erst getätigt hatte, als sie im November 2017 bereits zum ersten Mal in dieser Sache vor Gericht stand. Da war es wohl weniger Einsicht als Strafmilderungs-Kalkül.

Noch weniger vermochte der Umstand den Richter milde zu stimmen, dass sie diese Straftaten begangen hatte in einer Zeitspanne zwischen ihrer letzten Verurteilung und einer mehrmonatigen Strafhaft.

Dass es wahrlich schwierig ist, diese Straftäterin zu beeindrucken, belegt die Tatsache, dass sie insgesamt 15 Einträge in ihrem Strafregister hat, wovon es bereits fünfmal um Betrug ging. Mehrfach war sie bereits inhaftiert, ohne dass sie daraus Lehren gezogen hätte. Lediglich in einem Fall, bei dem es um den Diebstahl eines Handys ging, wurde sie freigesprochen. Bezeichnenderweise deshalb, weil nicht widerlegt werden konnte, dass möglicherweise einer ihrer Söhne den Diebstahl begangen hatte.

Nachdrücklich versuchte sie, vor Gericht zu erklären, dass sie nach einer psychologischen Therapie während ihres letzten Gefängnisaufenthaltes nunmehr einen neuen Lebensweg beschreiten wolle.

Verteidiger Stefan Mayer erhoffte von zwei Zeugen, die nicht erschienen waren, weitere Entlastung für seine Mandantin. Die entsprechenden Anträge wies das Gericht allerdings per Beschluss zurück, weil es die Begründung als wahr unterstellen konnte. Allerdings hätte eine Verfahrensverzögerung kaum neue Erkenntnisse gebracht und lediglich weitere Kosten verursacht.

So kam die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag zu dem Resümee, dass die Angeklagte in allen Fällen schuldig sei und deshalb zu einer Gefängnisstrafe von 14 Monaten verurteilt werden müsse.

Der Verteidiger versuchte, für seine Mandantin stichhaltige Erklärungen zu formulieren, welche diese in einem positiveren Licht erscheinen lassen sollten. Sie habe in einigen Fällen sich wohl schlampig, aber immer ohne Betrugsabsichten verhalten. In jedem Fall bat er um eine Verurteilung mit der Möglichkeit einer Bewährung.

Richter Dombrowski konnte in dem Verhalten der Angeklagten keine echte Veränderung erkennen. Die Betrugsabsicht sah er zweifelsfrei belegt und eine positive Sozialprognose vermochte er nicht auszumachen. Zwar blieb er im Strafmaß mit zwölf Monaten Haft unter dem Antrag der Staatsanwältin, diese müsse aber zwingend verbüßt werden.au

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