Aus dem Gemeinderat Riedering

Verfahrensfragen wegen Baugebiet

von Redaktion

Der Bebauungsplan Söllhuben Süd war erneut Thema im Riederinger Gemeinderat. Im Satzungsbeschluss sprach sich das Gremium nun einstimmig für das vereinfachte Verfahren aus; von einer Änderung des Flächennutzungsplans sehen die Räte – entgegen der Stellungnahme aus dem Landratsamt – ab.

Riedering – Die eingegangenen Stellungnahmen erläuterten Kathrin Mörner vom Architekturbüro Guggenbichler und Wagenstaller. Dabei sei die Stellungnahme des Bayernwerks bezüglich der Kabelverteiler bereits in den Hinweisen ergänzt worden. Deswegen reiche hier die Kenntnisnahme beim Flächennutzungs- und beim Bebauungsplan aus.

Die Abteilung Bauleitplanung des Landratsamtes merkte allerdings an, dass „die Ausweisung eines 6000 Quadratmeter großen Baugebietes für lediglich zwei Einfamilienhäuser kaum dem gesetzlichen Erforderlichkeitsgebot für einen Paragraf 13b Bebauungsplan entspreche.“ Auch sei die Darstellung einer dichten Baumbepflanzung widersprüchlich zur Darstellung im Flächennutzungsplan und „insoweit rechtlich kaum genehmigungsfähig“. Andererseits erforderte eine Bebauungsplanung nach Paragraf 13b BauGB keine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Die Vorgehensweise und Planung der Gemeinde – ursprünglich war parallel zum Bebauungsplanverfahren auch die Änderung des Flächennutzungsplanes ins Auge gefasst – sei hier nicht nachvollziehbar, heißt es vonseiten der Behörde.

Demnach, so Mörner, sei eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nicht erforderlich und könne nach Anpassung aus dem regulären Verfahren herausgenommen werden.

Auf Nachfragen der Gemeinderäte erklärte Mörner diese Stellungnahme ausführlicher: Auf einigen Parzellen sei mittelfristig eine Bebauung geplant, sodass sich zusammen mit der geplanten einseitig bebauten Erschließungsstraße als Klammer des Bebauungsgebiets diese Größe ergebe. Die Baumreihe entlang der Straße diene als Ortsrandeingrünung.

Der Paragraf 13b BauGB sei ziemlich neu, so die Architektin weiter, und ermögliche die Ausweisung neuer Wohngebiete im bisherigen Außenbereich im Anschluss an bebaute Ortsteile im vereinfachten Verfahren. Damit entfielen verschiedene Pflichten der Bauleitplanung, etwa die Umweltprüfung, die Eingriffs-/Ausgleichsregelung, die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Josef Loferer befand, dass dies ein Risiko für Bauwerber sei, während Marianne Loferer erklärte, dass dies der einzige Weg sei, um dort bauen zu können. Andreas Hirzinger wandte ein, dass Einheimische dort bauen wollten. „Da kann man nur hoffen, dass das für die jungen Leute gut ausgeht.“

Bürgermeister Josef Häusler verlas nochmals den Beschlussvorschlag, demzufolge erstens keine Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren erforderlich und zweitens der Bebauungsplan als Satzung zu genehmigen sei. Die Räte befürworteten den Vorschlag einstimmig.

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