Schonstett – Bauangelegenheiten bestimmten die Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung in Schonstett. So nahm der Gemeinderat die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Au“ im Bereich des Grundstücks auf Flurnummer 756/31 in Angriff. Der Gemeinderat billigte den Antrag und beschloss die öffentliche Auslegung. Bei der Änderung geht es darum, dass die Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan für alle Grundstücke mit 120 Quadratmetern angegeben ist. Nun soll dies auf wie heute üblich 0,3 geändert werden. Damit wäre bei diesem großen Grundstück eine zusätzliche Bebauung möglich. Bürgermeister Josef Fink verwies darauf, dass alle Grundbesitzer, die davon betroffen seien, diese Möglichkeit hätten. Sie müssten jedoch ebenfalls einen Antrag stellen. mv