Eggstätter zu Geldstrafe verurteilt

Hausverbot mehrfach missachtet

von Redaktion

Immer wieder hatte er im betrunkenen Zustand im Rosenheimer Bahnhof den Sicherheitsdienst der Bahn auf Trab gehalten und mehrere Hausverbote missachtet. Dafür musste sich ein Mann aus Eggstätt jetzt vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten.

Rosenheim/Eggstätt – Vor dem Amtsgericht Rosenheim musste jetzt ein Frührentner aus Eggstätt erscheinen, der nach Einschätzung der Rosenheimer Staatsanwaltschaft mit massiven Alkoholproblem zu kämpfen hat. Eine Behauptung, die der Mann bestritt, wobei aber belegbar war, dass er immer wieder nach Rosenheim fährt, um sich massiv dem Alkoholgenuss hinzugeben. Bei zahlreichen Rückfahrten fiel er dann unangenehm auf. So vergaß er, eine Fahrkarte zu kaufen, oder pöbelte im betrunkenen Zustand am Bahnhof.

Ohne Fahrkarte unterwegs

Folgerichtig ist er in den letzten sieben Jahren sechsmal wegen mehrfachem „Schwarzfahrens“ verurteilt worden. Sein zuweilen unflätiges Benehmen hat ihm im Rosenheimer Bahnhof ein Hausverbot eingetragen. Das bedeutet, er darf sich im Bahnhof nur zum Erwerb einer Fahrkarte aufhalten und hat diesen auf direktem Weg zum Bahnsteig wieder zu verlassen.

Nachdem er gegen das ausgesprochene Hausverbot an die 15-mal verstoßen hatte, erstattete die Bahn als Hausherr schließlich Anzeige. Vor der Vorsitzenden Richterin Dr. Cornelia Doliwa versuchte er sich in Ausflüchte. So gab er an, dass er nicht wissen konnte, wann dieses zeitlich begrenzte Hausverbot abgelaufen sei.

Allerdings räumte er trotzdem ein, dass er sich verbotenerweise im Bahnhof aufgehalten habe. „Ich war erkältet und etliche Biere hatte ich auch intus“, gab er gegenüber dem Gericht an. Er berichtete außerdem, dass er von Mieteinnahmen lebe und nun seit zehn Tagen wieder trocken sei.

Dass der Angeklagten aus Eggstätt massive Probleme bereitet hatte, schilderten die Zeugen des Bahn-Sicherheitsdienstes. So wiederhole sich das Fehlverhalten des Angeklagten ständig. Dazu sei er nicht nur beleidigend geworden, sondern auch renitent mit zuweilen heftigem Widerstand. Die Zeugen bestätigten außerdem, dass zwischenzeitig ein erneuertes Hausverbot bis Dezember 2019 ausgesprochen worden sei.

Staatsanwalt

fordert Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft verwies in ihrem Plädoyer darauf, dass der Angeklagte seine Vergehen unter offener Bewährung aus den früheren Verfahren begangen habe. Eine Strafe von vier Monaten Gefängnis könne deshalb nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Verteidigerin Gabriele Sachse verwies auf das Geständnis und die Tatsache, dass ihr Mandant nicht einschlägig vorbestraft sei. Weitere Vorwürfe, die hier nicht angeklagt seien, könnten nicht zum Nachteil verwendet werden.

Die Richterin berücksichtigte letztlich, dass es sich bei den Vorwürfen um „kleinere Vergehen“ handle, beklagte aber die hohe Rückfallgeschwindigkeit des Eggstätters. Schließlich sei er nur Monate vor der neuen Verhandlung verurteilt worden. Eine Geldstrafe von 3000 Euro hielt sie daher für angemessen.

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