Parkraumüberwachung in Stephanskirchen

Probephase kommt

von Redaktion

In Stephanskirchen wird es in einer einjährigen Probephase eine Parkraumüberwachung durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern geben. Das beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

Stephanskirchen – Start der Probephase wird allerdings voraussichtlich erst zum Jahreswechsel sein, da die Mitglieder des Zweckverbandes ihrerseits der entsprechenden Anfrage der Gemeinde in der nächsten Verbandsversammlung zustimmen müssen, die erst Ende Oktober stattfinden wird.

Ein Antrag, eine Parkraumüberwachung durch einen der entsprechenden bayerischen Zweckverbände zu etablieren, war bereits im letzten Jahr durch Bündnis 90/Die Grünen in den Gemeinderat eingebracht worden, dieser wurde damals allerdings abgelehnt. Dass durch diese Fraktion nun erneut ein Antrag gestellt wurde, ist im Wesentlichen in einem Nahversorgungsgutachten begründet, das der Gemeinde seit dem Frühjahr vorliegt.

Darin wurde als eine Maßnahme zur Stärkung des örtlichen Einzelhandels eine Parkkontrolle angeregt, um Parkflächen, die für den Einkaufsverkehr gedacht sind, von Dauerparkern freizuhalten. In der Tat sei es so, dass vor allem in der Salzburger Straße das Parkscheibengebot mit einer Höchstparkdauer von maximal zwei Stunden derzeit häufig missachtet wird.

Dass eine Parkkontrolle aber tatsächlich zu einer Stärkung des Einzelhandels führt, war in der Diskussion nicht unumstritten. Manche Gemeinderatsmitglieder fürchteten sogar das Gegenteil zum Beispiel eine Abwanderung zu den Geschäften, die eigene, private Parkplätze anbieten könnten.

Vor diesem Hintergrund bestand unter den Gemeinderäten bald Einigkeit, dass man sich auf jeden Fall zunächst nur für eine befristete Probephase, eine sogenannte Zweckvereinbarung, nicht aber für den sofortigen Beitritt zum Zweckverband entscheiden werde. Unklarheit bestand zunächst über die Länge dieser Probephase.

Befristete

Probephase

Von der stellvertretenden Geschäftsleiterin des Zweckverbandes, Marion Demberger, die in der Sitzung den Verband und die Beitrittsalternativen vorstellte, wurde den Gemeinderäten ein zweijähriger Zeitraum nahegelegt: Da sich die Überwachung vor allem hinsichtlich der überwachten Orte und Zeiträume erst einspielen müsse, seien zwei Jahre optimal, um wirklich verlässliche Zahlen über den Erfolg der Überwachung zu erhalten und eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen zu können. Dieser Zeitraum erschien den Gemeinderäten mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen jedoch zu lang. Sie erachteten es als sinnvoll, über die Weiterführung der Verkehrsüberwachung auch noch selbst als das auftraggebende Gremium zu entscheiden und damit nicht einen neuen, eventuell ganz anders zusammengesetzten Rat zu belasten.

Der endgültige, mit knapper Mehrheit (zwölf zu neun Stimmen) gefasste Beschluss lautete dementsprechend, dass mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern eine einjährige Zweckvereinbarung als Probephase abzuschließen ist, an der Festlegung der Überwachungsorte und -zeiten sollen Kindergärten, Schulen, Feuerwehr Polizei und Vertreter aus den einzelnen Gemeinderatsfraktionen beteiligt werden.

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