Entscheidung in puncto Abwassergebühren getroffen

Bürger müssen tiefer in die Tasche greifen

von Redaktion

Weil eine frühere Entscheidung des Gemeinderats einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts widersprochen hatte, musste die Gemeinde Riedering jetzt eine neue Gebührenordnung fürs Abwasser beschließen.

Riedering – Schon lange beschäftigt das Thema Abwasser- und Gebührensatzung den Riederinger Gemeinderat. Die Verwaltung hatte die Bürger informiert, dass die Abwasserbeiträge und -gebühren neu kalkuliert werden müssten. Erst dann würden die Bescheide für 2017 verschickt werden (wir berichteten).

Zur jüngsten Sitzung kamen Anette Freitag und Marina Maier von der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei. Gemeinderat Josef Lindner kritisierte die Aufhebung der Satzung mit dem festgesetzten Beitragssatz von 1,70 Euro aus dem Jahr 2016. Dies sei nicht rechtens, woraufhin beide Anwältinnen den gesamten Vorgang erneut erklärten.

Mit dem vom Gemeinderat beschlossenen einheitlichen Satz von 1,70 Euro müssten alle Bürger gleich viel bezahlen – egal ob sie nur Schmutz- oder Schmutz- und Regenwasser zusammen einleiteten, was wiederum eine unterschiedliche Vorteilsziehung bedeute und dem Prinzip der Gleichbehandlung widerspreche. Das bayrische Verwaltungsgericht habe aber in einem Urteil 2003 festgelegt, dass Regen- und Schmutzwasser als gesplittete Abwassergebühren zu berechnen seien. Zuviel gezahlte Beiträge würden für die Periode 2017 bis 2020 gutgeschrieben werden, die in 2016 erhobenen Beiträge hingegen seien – sofern kein Widerspruch eingelegt wurde – rechtskräftig.

Bürgermeister Josef Häusler informierte das Gremium, dass weniger als zehn Einsprüche bei der Verwaltung eingegangen seien. Der damalige Kämmerer habe damals vorgeschlagen, so der Bürgermeister weiter, für Regenwasser 1,85 Euro und für Schmutzwasser 1,80 Euro zu erheben. Die Gemeinderäte hätten aber mit 16 zu vier Stimmen einen Einheitssatz von 1,70 Euro beschlossen. Und genau diesen Einheitssatz hätte die zuständige Behörde für nicht rechtens erklärt.

Zehn Einsprüche

sind eingegangen

Marina Maier von der Anwaltskanzlei fasste anschließend die Berechnungen zur Gebühren- und Beitragssatzung für die Grundstücks- und Geschossflächen zusammen, nach denen sich die Höhe der Beiträge richteten. Die gebührenfähigen Kosten errechneten sich aus dem laufenden Unterhalt, der kalkulatorischen Abschreibung und der kalkulatorischen Verzinsung. Aufgrund dieser Neukalkulation müsse für 2016 ein Beitrag beim Schmutz- und Regenwasser in Höhe von 1,69 Euro und beim Schmutzwasser in Höhe von 1,63 Euro erhoben werden.

In den nachfolgenden Jahren solle der Beitrag jeweils 2,15 beziehungsweise 2,01 Euro betragen. Josef Lindner klagte, dass die Bürger 2016 jeweils einen Cent zuviel gezahlt hätten. Außerdem stelle der neue Durchschnittswert eine „ziemliche Steigerung“ dar. Kämmerer Wolfgang Eberle warf ein, dass zuviel gezahlte Beträge doch wieder gutgeschrieben werden.

Matthias Pummerer hakte bei den kalkulatorischen Kosten nach: „Warum hatten wir die letzten Jahre die Zahlen dann nicht so sauber beieinander?“ Häusler begründete die Kostensteigerung beim laufenden Unterhalt mit der Kamerabefahrung, das Wasserwirtschaftsamt fordere hier eine komplette Leitungsnetzuntersuchung. Jetzt sei alles fertig, man könne also 2020 auf die Zahlen der Anwaltskanzlei aufbauen.

Mit einer Gegenstimme einigten sich die Gemeinderäte auf die vorgeschlagenen Beiträge sowohl für das Jahr 2016 als auch für die Jahre 2017 bis 2020. Mit nur einer Gegenstimme stimmten die Gemeinderatsmitglieder zudem der neuen Entwässerungssatzung zu.

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