gemeinderat Brannenburg: diskussionen um Ortsteil Sägmühle

Wohnen oder „leichtes Gewerbe“?

von Redaktion

Eine beabsichtigte Bebauungsplanänderung für den westlichen Teilbereich der ehemaligen Karfreitkaserne beschäftigt derzeit den Brannenburger Gemeinderat. Intensive und teilweise emotional geführte Diskussionen in den letzten Sitzungen kreisten um die Frage, ob statt der Gewerbefläche Wohnraum im Ortsteil Sägmühle geschaffen werden darf.

Brannenburg – Im derzeit gültigen Bebauungsplan sind anstelle der beiden alten, an den Sportpark Brannenburg angrenzenden Kasernengebäude, Bauflächen für stilles Gewerbe vorgesehen. Die erfolgreiche Vermarktung dieser Gewerbeflächen erweist sich allerdings aufgrund des aktuellen Überangebots als schwierig, so Projektleiter Rupert Voß und kaufmännischem Geschäftsführer Rüdiger Brambrink. Deshalb und verbunden mit dem Wunsch der Gemeinde Brannenburg nach sozialem Wohnungsbau entwickelte die Inn Zeit GmbH den Plan, anstelle des Gewerbebaus zwei viergeschossige Wohngebäude zu errichten, darunter eines im sozialen Wohnungsbau.

Diese beantragte Änderung erfährt allerdings starken Gegenwind im Gemeinderat. Nicht ohne Grund habe sich das Vorgängergremium hier für stilles Gewerbe entschieden, heißt es von dieser Seite: Eine Wohnungsbebauung an dieser Stelle berge erhebliches Konfliktpotenzial und beeinträchtige vielleicht sogar den angrenzenden Sportpark Brannenburg, der erst letztes Jahr fertiggestellt worden, war von mehreren Räten zu hören. Das aktuell vorliegende schalltechnische Gutachten, vorgestellt von Ingenieur Christian Fend, zeigt eine Einhaltung der Grenzwerte an der Westseite der geplanten Gebäude, sodass dort Wohn- und Schlafräume zulässig seien. An der Ostseite werden die zulässigen Grenzwerte überschritten, weshalb dort Küchen, Bäder und Toiletten rücken könnten.

„Sportbetrieb nicht beeinträchtigt“

Der Sportbetrieb und die Benutzung des Sportheims würden durch diese Anordnung nicht beeinträchtigt, so die Vertreter der Inn Zeit GmbH. Mehrere Gemeinderäte bezweifelten allerdings, ob die planerischen Vorgaben ausreichten, um das Konfliktpotenzial durch den Sportplatzlärm, zu dem auch Belastungen durch an- und abfahrende Zuschauer kommen, zu minimieren.

Geprüft werden müsse auch, ob die bis 22 Uhr genehmigte Benutzung der Flutlichtanlage bei einer Wohnbebauung als relevant zu werten sei.

Als Berater der Gemeinde Brannenburg verdeutlichte Rechtsanwalt Mathias Reitberger in der jüngsten Sitzung, dass die Lärmdaten in der Berechnung bereits relativ hoch angesetzt wurden und bei einer den schalltechnischen Grenzwerten angepassten Grundrissgestaltung keine zielführenden Klagemöglichkeiten gegeben seien. Eine zusätzliche privatrechtliche Vereinbarung, jede Grundrissänderung zu unterlassen, schade allerdings nicht. Auch Veränderungen im Sportbereich auf den bestehenden Flächen seien eher unproblematisch, so Reitberger. Sollten zusätzlich neue Sportflächen benötigt werden, müsse eine neue Berechnung der Lärmwerte erfolgen.

Um das Konfliktpotenzial zu reduzieren, sicherte die Inn Zeit GmbH zu, die Wohnungen des nördlichen Baukörpers zu vermieten und nicht – wie in der ersten Planung vorgesehen – zu verkaufen. Für den südlich gelegenen sozialen Wohnungsbau solle die Entscheidungshoheit über die Belegung bei der Gemeinde liegen, die Verwaltung über die Inn Zeit GmbH laufen.

Grundsätzliche Einigkeit über dessen signifikante Bedeutung für Brannenburg herrschte beim Thema sozialer Wohnungsbau. Sollte die Gemeinde selbst in ein solches Projekt einsteigen, wie mehrere Räte anregten, werde die Umsetzung allerdings erheblich länger dauern als bei der Realisierung durch die Inn Zeit GmbH, unterstrich Bürgermeister Matthias Jokisch.

Für Irritationen unter den Räten hatte im Vorfeld die Verknüpfung der beantragten Bebauungsplanänderung mit der Realisierung des Sondergebiets gesorgt. Auf dem Sondergebiet sind sowohl Einrichtungen für Pflege und betreutes Wohnen als auch ein Hotel vorgesehen.

Aus kaufmännischer Sicht und laut Aussage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes wird der Standort Brannenburg allerdings als schwierig betrachtet. Sollte sich die Umwandlung der für stilles Gewerbe vorgesehenen Fläche in ein Wohngebiet nicht realisieren lassen, müsse die Inn Zeit GmbH auch die weiteren Investitionen im Sondergebiet überdenken, war in der Diskussion zu hören.

Von Seiten der Inn Zeit GmbH hieß es dazu: „Wir sind pro Brannenburg. Das vorliegende Konzept wird von uns als Lösung und nicht als Nötigung vorgeschlagen.“

Artikel 1 von 11