Brannenburg – Eigentlich hätte es der junge Mann besser wissen sollen. Denn bereits als Jugendlicher war er der Polizei im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln ins Netz gegangen. Zweimal war er vom Jugendrichter entsprechend verwarnt und zu erzieherischen Maßnah-men verurteilt worden.
Als am 25. März die Polizei zur Wohnung des Sanitärmechanikers gerufen wurde, hatte sich ein Nachbar wegen Ruhestörung beschwert. Die Beamten bemerkten dabei sofort intensiven Haschischgeruch. Einer Durchsuchung wollte der Angeklagte aus – im Nachhinein verständlichen Gründen – nicht zustimmen. Die Beamten setzten sich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung, die dann eine Durchsuchung mit richterlicher Zustimmung anordnete.
Dabei wurde man fündig: In einer Sporttasche entdeckten die Beamten mehrere Plastikbeutel mit fast 250 Gramm Cannabis. Daneben eine Feinwaage. Typische Utensilien zum Drogenhandel. Mehrere Mobiltelefone wiesen bei der Auslesung etliche Kontakte mit Verabredungen zum Drogenhandel auf.
Mit der Anklage konfrontiert erklärte sein Verteidiger Rechtsanwalt Konstantin Kalaitzis, dass sein Mandant umfassend geständig sei.
Alle Utensilien wurden auf Spuren hin untersucht, wobei sich unzweifelhafte DNA-Spuren und Fingerabdrücke des Angeklagten fanden.
Das Gutachten des Chefarztes der forensisch psychiatrischen Abteilung des Inn-Salzach Klinikums in Gabersee, Dr. Stefan Gerl belegte, dass der Angeklagte zwar fraglos selber gelegentlich Kokain nahm, aber in der Hauptsache dem Haschisch zugetan war. Eine Schuldunfähigkeit liege aber zweifellos nicht vor.
Nachdem der junge Mann keinerlei Aussagen machte und auch weder Verkäufer noch Käufer nannte, kam er umgehend in Untersuchungshaft. Dort, so berichtete er, habe er die Droge lediglich am Anfang etwas vermisst. Nun sei er den Wunsch danach aber völlig losgeworden. Er wolle jetzt auch eine Therapie beginnen, zu der er sich bereits in der U-Haft angemeldet habe. Darüber hinaus habe er seine Wohnung aufgegeben und wolle wieder bei der Mutter wohnen, auch um dem Drogenumfeld zu entgehen. Sein Arbeitgeber, bei dem er auch seine Lehre abgeschlossen hatte, würde ihn umgehend wieder einstellen.
Zwar handle es sich bei der Anklage um einen ernst zu nehmenden Vorwurf. Die äußeren Umstände seien aber doch ungewöhnlich und ließen eine positive Sozial-prognose erwarten. So argumentierte die Staatsanwältin. Sie war auch überzeugt, dass die viermonatige Untersuchungshaft bei dem Angeklagten einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen habe. Deshalb beantragte sie zwar eine Gefängnisstrafe von 21 Monaten, wollte diese aber zur Bewährung ausgesetzt wissen.
Der Verteidiger stellte keinen eigenen Antrag; er bat nur darum, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde. Dazu überraschte er das Gericht mit dem Hinweis, dass er nicht nur vom Arbeitgeber des Angeklagten mit der Verteidigung beauftragt worden sei, sondern dass dieser auch im Sitzungssaal anwesend sei, um seinem – hoffentlich bald wieder – Angestellten, den er als Mitarbeiter sehr schätze, beizustehen. So möge das Gericht erkennen, dass auch das Umfeld seines Mandanten ernsthaft um dessen Wiedereingliederung bemüht sei.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Stefan Tillmann belegte den jungen Mann mit einer Haftstrafe von 15 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Zwar sei der so Verurteilte bereits einschlägig vorgeahndet und habe auch nicht zur weiteren Aufklärung beigetragen. Andererseits sei seine Sozialprognose ungewöhnlich positiv. Bewährungsauflagen wie die Zusammenarbeit mit einem Bewährungshelfer, regelmäßige Drogenscreenings und eine verbindliche Therapieanordnung sollen den Angeklagten aus dem Drogenmilieu helfen.