Großkarolinenfeld – Die Befürworter des Rathausneubaus in Großkarolinenfeld schalten auf Angriff. Dem Bürgerentscheid „Rathauswahnsinn stoppen“ kontern sie nun mit einer eigenen Bürgerabstimmung für die Fortführung der Planungen.
Zunächst sah es schlecht aus für die Vertreter des Bürgerentscheids gegen den Rathausneubau. Auf der Tagesordnung der vergangenen Gemeinderatssitzung stand die Prüfung der Zulässigkeit. Der Gemeinderat als zuständiges Organ musste dabei klären, ob der Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens formal und materiell rechtens ist. Unter anderem müssen zehn Prozent der Gemeindebürger unterschrieben haben, damit die formale Zulässigkeit gegeben ist. 578 Unterschriften hätten dafür gereicht, 841 Unterschriften wurden vorgelegt – alles okay also.
Die materielle Prüfung war komplexer. Ein Urteil zu einem Fall in Regensburg, bei dem das Verwaltungsgericht das Bürgerbegehren für zulässig erklärt hatte, und dessen Schriftsatz einer der drei Neubau-Gegner aus dem Gemeinderat in Umlauf gebracht hatte, gab für die Sachlage Großkarolinenfeld nicht viel her.
In Regensburg, so erklärte Bürgermeister Bernd Fessler, seien die Planungen noch nicht so weit fortgeschritten gewesen und auch noch nicht so hohe Summen bereits geflossen. „Das ist mit unserem Fall nicht vergleichbar“, so der Rathauschef.
Ein Gutachten von zwei Rechtsanwälten, welches die Gemeinde Großkarolinenfeld beauftragt hatte, betrachtete auch nicht die dort ausschlaggebende Maßgabe der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, sondern vielmehr die Formulierungen des Antrags als kritisch. Konkret bemängelten sie die „Unbestimmtheit der Fragestellung“. Mit der Frage „Sind Sie dafür, dass das Rathaus nach den vorliegenden Plänen nicht gebaut wird“ werde nicht deutlich, welche Folgen die Entscheidung hätte. „Es lässt sich nicht entnehmen, was nach einem Stopp passieren soll“, erklärte Bürgermeister Fessler.
Als weiteres Problem nannten die Anwälte Döring und Spieß die „unzureichende und unzutreffende Begründung des Bürgerbegehrens“. Denn eine Entscheidung könne von den Bürgern nur dann getroffen werden, wenn sie über den Inhalt, seine Folgen und seine Vor- und Nachteile informiert würden. In diesem Sinne sei die Begründung „in irreführender Weise unvollständig“.
So sei etwa suggeriert worden, die Gemeinde befinde sich noch in der Planungsphase, sodass kein finanzieller Schaden aufgrund bereits vergebener Verträge entstehe.
Die Informationspolitik der Neubau-Gegner stört die Befürworter schon länger. „Habt ihr schon einmal erlebt, dass ich als Bürgermeister oder die Verwaltung euch wichtige Dinge vorenthalten haben und dann haben wir darüber abgestimmt“, fragte Fessler. Das sei keine ehrliche Art, miteinander umzugehen. So hätte man in einer Sitzung im Mai über die bereits verauslagten Kosten informiert – die Antragsteller hätten also Bescheid gewusst und beim Stimmensammeln nichts dazu gesagt.
Dr. Erwin Gutsmiedl (GBV) entgegnete, man hätte diese Dinge ja über die Presse erfahren können. „Aber ihr habt das Bürgerbegehren mit falschen Tatsachen beworben“, konterte Tae Su Yoon (CSU). „Ihr nutzt eure Stellung als Gemeinderäte aus, wenn ihr in die Öffentlichkeit geht und nicht sagt, was Sache ist“, ergänzte der Bürgermeister. So habe man etwa auch nicht kommuniziert, dass die erste Ausschreibung aufgrund der zu hohen Kosten und zu Gunsten eines nun späteren Baubeginns wieder aufgehoben worden ist.
Das Gutachten der Rechtsanwälte unterstützte die mehrheitliche Meinung des Rates: die materielle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sei fraglich. Das Gremium hätte es ablehnen können.
Doch dann vollzogen die Neubau-Befürworter einen unerwarteten Schachzug – und ließen das Bürgerbegehren doch zu. Der Bürgermeister erklärte den Hintergrund: Würden Rechtsmittel eingelegt, könnte das die Planungen auf Jahre verzögern. Solange sei die Gemeinde quasi handlungsunfähig bezüglich anderer Aufträge.
Er betonte auch, dass es ja nicht nur um das Rathaus, sondern auch um die Gestaltung des Ortszentrums, die Parkplatzneuordnung, die Attraktivitätssteigerung am Erlbach und vieles mehr gehe. Ein Kommunaldarlehen von 4,5 Millionen Euro wurde in Anspruch genommen, 1,5 bis zwei Millionen Euro wären für bereits verauslagte Kosten oder vergebene Verträge verschwendet. Auch erinnerte er an den mehrheitlichen Beschluss im Gemeinderat im Jahr 2008 für den Neubau eines Rathauses.
Anstatt das Risiko einzugehen, dass der Neubau möglicherweise um Jahre verschoben werde, gingen die Befürworter in die Offensive. Sie setzen dem negativen Bürgerbegehren nun ein positives entgegen – mit einem Wortlaut für die Weiterführung der Planungen. Indem man die Entscheidung den Bürgern überlasse, könne man einen Rechtsstreit und eine weitere Spaltung der Gemeinde vermeiden.
In der verbleibenden Zeit wolle man nun die Informationen vermitteln, die bisher zurückgehalten worden seien. „Wir müssen die Bürger mit Wahrheit und Klarheit bemächtigen, ja oder nein zu sagen“, betonte Franz Dußmann (SPD). Lieselotte Wallner (CSU) machte klar: „Wir könnten das jetzt ablehnen, doch dann könnte es Jahre dauern. Diesen Weg wollen wir nicht gehen. Deswegen setzen wir ein positives Ratsbegehren vom Bürgermeister und 16 Gemeinderäten dagegen.“ Damit, so ergänzte Fessler, trage man auch der deutlichen Mehrheitsmeinung im Gemeinderat Rechnung.
Josef Lausch (PLW), der als Vertreter des Bürgerbegehrens „Rathauswahnsinn stoppen“ wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung ausgeschlossen war, äußerte sich später in einer Stellungnahme. Er schrieb von einem „guten Tag für die Demokratie“. Man habe das größte Ziel, einen Bürgerentscheid, erreicht. Mit einer Entscheidung der Bürger wäre die jetzige Planung basisdemokratisch legitimiert – oder der Gemeinderat bekomme den Auftrag, „die ganze Sache noch mal mit neuen und kostengünstigen Ideen anzugehen“. Er erklärte außerdem, dass man nie Unwahres behauptet und auch nie öffentlich gesagt habe, dass keine Planungskosten verloren würden. Er kündigte an: „Wir werden uns um eine sachliche Information unserer Sichtweise der Behnisch-Planungen bemühen, bei der es nicht nur um die Kosten, sondern auch um Fehlplanungen in praktischer und ortsplanerischer Weise gehen wird.“ Außerdem wolle man über Alternativlösungen bei der Rathausproblematik informieren. khe