Vorgaben zur Wahlwerbung

von Redaktion

Gemeinde Amerang macht Vorgaben

Amerang – Hinweise zur Landtagswahl am Sonntag, 14. Oktober, gab es in der jüngsten Ameranger Gemeinderatssitzung. Da es im vergangenen Jahr aus dem Gemeinderat Fragen zu Plakatierungsmöglichkeiten im Gemeindegebiet gab, gab es nun dazu Hinweise.

Etwa sechs Wochen vor der Wahl werden in den Ortsteilen Amerang, Evenhausen, Stephanskirchen, Kirchensur gemeindliche Plakatwände zur freien Plakatierung aufgestellt. An den Masten der Straßenleuchten dürfen Plakate windsicher am Fuß der Laternenmasten mit leichter Befestigung angebracht werden. Die Mastlackierung darf durch die Anbringung nicht beschädigt werden. Der Begegnungsverkehr auf dem Fußgängerweg muss gewährleistet sein.

Großaufsteller gibt es nur innerhalb von Ortsdurchfahrten an Bundes-, Staats-, und Kreis- und Ortsstraßen. Die Sicherheit des Verkehrs muss gewährleistet sein. Die Aufstellung darf frühestens sechs Monate vor dem Wahltag erfolgen. Außerhalb der Ortsdurchfahrten an Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen gibt es im Interesse der Verkehrssicherheit keine Plakatwerbung. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften über die Genehmigungspflicht von Werbeanlagen finden insoweit keine Anwendung. ca

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