Vergabekatalog jetzt wasserdicht

von Redaktion

Gemeinderat Stephanskirchen fasst Richtlinien für Bauland für Einheimische neu

Stephanskirchen – In Sachen Baulandvergabe für Einheimische verabschiedete der Gemeinderat Stephanskirchen eine Neufassung der gemeindlichen Richtlinien. Ziel war es, diese Richtlinien konform zum EU-Recht und damit in jeder Hinsicht juristisch wasserdicht zu machen. Ansonsten geht es nach wie vor darum, dass in Stephanskirchen Bauland auch für finanzschwächere Einheimische erwerbbar bleibt.

Dafür legt die Gemeinde zunächst fest, dass Grundstücke in Zukunft nur noch dann als neues Bauland freigegeben werden können, wenn der Gemeinde zwei Drittel, mindestens aber die Hälfte der Fläche zu einem angemessenen Kaufpreis zur Verfügung gestellt werden. Wie diese Grundstücke von der Gemeinde weiterzugeben sind, regelt dann ein Punktesystem.

Dieses erfasst einerseits sowohl die bisherige Wohndauer in Stephanskirchen als auch eine berufliche beziehungsweise ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde. Es berücksichtigt andererseits auch die soziale Lage der Antragssteller – ihr Einkommen, die Zahl der Kinder sowie eventuelle Behinderungen.

Die neuen Richtlinien zur Baulandvergabe, die nach langwierigen und kontroversen Diskussion in den vergangenen Monaten verabschiedet wurden, sind seit August gültig. Einheimische Bauinteressenten können sich die entsprechenden Unterlagen ab sofort im Rathaus abholen.jt

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