Tuntenhausen – Ein Rückblick: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) im Dezember 2015 wurden unter anderem auch die Kommunen verpflichtet, ein Informationssicherheitskonzept einzuführen. Dieses muss bis zum 1. Januar 2020 vorliegen, wie Bürgermeister Georg Weigl betonte. Ziel ist die dauerhafte Gewährleistung der Informationssicherheit.
Damit das Konzept nach der Einführung auch tatsächlich umgesetzt und an neue Gegebenheiten angepasst wird, ist es erforderlich, dass sich eine Person in der Verwaltung einer Kommune verantwortlich um das Thema Informationssicherheit kümmert. Datenschutzbeauftragter in Tuntenhausen ist derzeit Erik Thomas. Benötigt wird aber zusätzlich noch ein Informationssicherheitsbeauftragter.
Da eine Auslagerung dieser Funktion rechtlich zulässig ist, hat der Landkreis Rosenheim interessierten Kommunen angeboten, einen gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten zu bestellen und arbeitsorganisatorisch im Landratsamt einzubinden. „Die Stelle ist dort bereits besetzt“, informierte Weigl.
Aus Sicht der Verwaltung bringt die Zusammenarbeit mit dem Landkreis und anderen Kommunen den Vorteil, dass gemeinsam Strategien entwickelt werden können, um den gesetzlichen Anforderungen Genüge zu tun. Auch wenn ein Informationssicherheitskonzept immer an individuelle Konstellationen in den Kommunen angepasst werden müsse, lasse sich gemeinsam ein Grundgerüst entwickeln, das eine Basis für die detaillierte Ausarbeitung darstelle, so der Bürgermeister.
Die Zweckvereinbarung sieht vor, dass ein Kostenanteil von 30 Prozent vom Landkreis getragen wird. Die übrigen 70 Prozent werden auf die weiteren Vertragspartner umgelegt. Die eine Hälfte dieser Gesamtkosten werde in Form eines einheitlichen Grundbetrags erhoben, die andere teilen sich die Gemeinden nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen. Weigl:„Für uns bedeutet dies rund 6000 Euro.“
Geschäftsführer Erik Thomas ging zudem auf die vielen Arbeiten ein, die im Rahmen es Sicherheitskonzepts vorzunehmen sind. „Der Datenschutz ist nur ein Teil davon“, erklärte er. „Wir haben hier wohl wenige Alternativen“, fand Johannes Lechner (CSU/FWG). Bürgermeister Weigl stimmte dem zu. Falls Tuntenhausen die Zweckvereinbarung nicht abschließe, müssten die Arbeiten im Rathaus erledigt werden.
Auch Franz Reil (CSU/FWG) war dafür: „Man muss das Rad nicht zweimal erfinden“, meinte er. Einstimmig wurde beschlossen, der Zweckvereinbarung „Gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) des Landkreises Rosenheim und der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Rosenheim“ beizutreten. ws