Gemeinderat Bad feilnbach

Jetzt doch: Gewerbegebiet an Autobahn

von Redaktion

Den Wunsch, ein Gewerbegebiet in der Eulenau, nahe der Autobahn, anzusiedeln, hat die Gemeinde Bad Feilnbach schon lange. Vor 16 Jahren wurde dazu nach dem entsprechenden Grunderwerb bereits ein Flächennutzungsplan aufgestellt. Jetzt kann das Vorhaben – bedingt durch eine rechtliche Änderung – realisiert werden.

Bad Feilnbach – Die Gemeinde Bad Feilnbach hat die landwirtschaftlichen Flächen südlich der Autobahn A8 erworben, um in erster Linie den bäuerlichen Betrieben aus der Kommune und der Region die bisherige landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Darüber hinaus soll die Option bestehen, Teile des Areals als Tausch- oder Ausgleichsflächen für Vorhaben nutzen zu können. Auch die verträgliche gewerbliche Entwicklung ist dort anvisiert. Deshalb hatte die Kommune 2002 die Grundstücke an der Autobahn im örtlichen Flächennutzungsplan auch entsprechend ausgeschrieben.

Damals sah der Gemeinderat die Entwicklung von autobahnnahen Flächen für Gewerbe kritisch. Das Gesamterscheinungsbild und Umfeld der Gemeinde war hier für die Zukunft des Kurwesens, der Naherholung und des Tourismus‘ von höherer Bedeutung gewesen (wir berichteten). Die aktuellen Pläne entsprechen überdies den Richtlinien im Landesentwicklungsplan (LEP). Es seien die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um Gewerbe an der Autobahn zu realisieren.

Und der Bedarf ist da: „Zahlreiche ortsansässige Betriebe sind aktuell oder auch schon längere Zeit auf der Suche nach Möglichkeiten zur Standortvergrößerung“, so Wallner. Die Gemeinde habe bis dato den Bedarf nur unzureichend bis gar nicht decken können. „Betriebsverlegungen und der entsprechende Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sind zu befürchten“, brachte Bürgermeister Anton Wallner seine Sorge zum Ausdruck. Regelmäßig würden im Rathaus zudem Anfragen von auswärtigen Betrieben aufschlagen, die ebenfalls den Bedarf an Gewerbeflächen untermauern würden. Außerdem: Die verkehrsmäßige Anbindung und Erschließung einer Region sei heute einer der wichtigsten Standortfaktoren.

„Produzierendes Gewerbe oder Handwerk mit der Versorgung sowie Rasten und Übernachten der Autobahnbenutzer ist von großer Wichtigkeit“, so Wallner. Die Kommune könne durch diesen Gewerbestandort wichtige Impulse für den heimischen Wirtschaftsstandort erwarten. Seit dem Niedergang des Kurwesens und den damit verbundenen finanziellen Einbrüchen in der Gemeinde seien nachhaltige und langfristige Perspektiven und Chancen unerlässlich. „Die Bebauungsplanaufstellung ist hierzu nur ein Baustein in diesem Prozess“, hob Wallner hervor.

Durch das Gewerbegebiet an der Autobahn erreichen die Kommune und die Region einen Zugewinn an Bekanntheit. Um den heimischen Handel dadurch ebenfalls profitieren zu lassen, kann sich der Bürgermeister einen „Bauernmarkt“ mit regionalen Produkten dort vorstellen.

Aber: Aktuell stellen die konkreten Planungen für den Brenner-Nordzulauf eine Gefahr für die verfügbaren Flächen dar. Die Grobtrassenplanung zerschneidet das Gebiet. Damit einher geht auch eine Entwertung für derzeitige und künftige landwirtschaftliche sowie ökologische Nutzungen. „Inwieweit der heutige Aufstellungsbeschluss Auswirkungen auf die Trasse zum Brenner-Nordzulauf hat, kann derzeit nicht abgeschätzt werden“, sagte Wallner. Dies sei auch nicht in erster Linie maßgebend, sondern der örtliche Vorteil durch das Gewerbegebiet. Es wäre aber ein positiver Nebeneffekt, wenn dadurch die Trasse abgewendet werden könne.

Einstimmig fasste der Gemeinderat in jüngster Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Eulenau“. Das Gremium war sich dabei einig, dass „man hier keine Zeit verstreichen“ lassen dürfe. Seit Jahren arbeite man an diesem Ziel. „Der Brenner-Nordzulauf ist jetzt nur Zufall in diesem Prozedere“, so Dr. Balthasar Spann (CSU). Über Größe, genauen Umfang etc. muss in den nächsten Sitzungen gesprochen werden.

Für die westlichen Flächen gibt es schon seit 2007 einen Bebauungsplanentwurf für gewerbliche Entwicklung. „Das Projekt wurde damals unter anderem im Hinblick auf die hohen Erschließungskosten nicht weiterverfolgt“, erläuterte Bauamtsleiter Helge Dethof. Der Plan sieht beispielsweise eine Einschleifung hinter der Autobahnausfahrt von Richtung München kommend via Kreisverkehr vor. Für diese Flächen liegt überdies aktuell ein Antrag der Grundeigentümer auf Entwicklung eines Gewerbegebiets vor. Der Bebauungsplan kann nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, da die entsprechenden Grundstücke als landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist im Parallelverfahren durchzuführen.

Veränderungssperre zugleich erlassen

Damit der Planungsprozess für das Gewerbegebiet „Eulenau“ nicht gestört wird und die städtebauliche Konzepterstellung – „unter Würdigung aller Belange aus Landwirtschaft, gewerblicher Nutzung, Immissionen, Autobahn, Nachbarrecht, Naturschutz etc.“ – gesichert ist, verhängte der Bad Feilnbacher Gemeinderat parallel zum Aufstellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Areal. Einstimmig erfolgte auch dieser Beschluss. Credo des Gremiums: „Optionen sichern und Möglichkeiten voll ausschöpfen“.

Die ungefähre Entwicklungsfläche des Areals (Ostseite) einschließlich Ausgleichsflächen wird mit etwa 250000 Quadratmetern beziffert. Die Netto-Gewerbefläche auf der Ostseite, die sogenannte Erschließungsfläche, wird mit rund 130000 Quadratmetern angegeben. sm

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