Gemeinderat Rott

Plakatierung: Neue Verordnung

von Redaktion

Der Rotter Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Neuauflage der gemeindlichen Plakatierungsverordnung aus dem Jahr 2013 beschlossen. Darin wird geregelt, wo und wann Plakatanschläge aufgestellt werden dürfen.

Rott – So werden vor Wahlen, Volksbegehren oder Bürgerentscheiden Plakatsäulen und Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind.

Eine Neufassung war nach Ansicht der Gemeindeverwaltung erforderlich, um vormalige zu kurze Plakatierungsfristen zu verlängern und die Satzung der neuesten Rechtsprechung anzupassen.

So sei bei Wahlen die einstige Festlegung einer plakatierungsfreien „Bannmeile“ in der Ortsmitte nicht mehr aufrecht zu erhalten, wie es hieß.

Künftig können zu Wahlen zugelassene politische Parteien sechs Wochen vor dem Wahltermin in der Gemeinde Plakate an festgelegten Orten anbringen, die Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden, so die Auflage.

Ebenfalls eine Frist von sechs Wochen gelten bei Volks- und Bürgerentscheiden, bei Volksbegehren ist die Frist auf vier Wochen festgesetzt. tom

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