Aus dem Gerichtssaal
Haftstrafe für Ladendieb
Zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung hat das Amtsgericht Rosenheim einen Ladendieb verurteilt. Der 60-Jährige stand in der Vergangenheit bereits des Öfteren wegen Diebstahls vor Gericht.
Stephanskirchen – Der Angeklagte hat fraglos schon bessere Zeiten gesehen. Nach der mittleren Reife machte er in den 70er-Jahren in München eine Lehre als Bankkaufmann. Er arbeitete dann unter anderem für einen Versicherungskonzern und für ein Leasingunternehmen, bis er 1998 wegen Betrugs für mehrer