Söchtenau – Bereits im Mai war die Verwaltung ermächtigt worden, alle erforderlichen Schritte zur Realisierung einer sogenannten „Übergangslösung“ in die Wege zu leiten. Ziel war, eine Mittagsbetreuung mit Verpflegung und Ferienbetreuung im gemeindeeigenen Kindergarten zu schaffen.
Die Verwaltung hat nun in der Kindergartengebührensatzung die Gebühren für die Mittagsbetreuung und eine Ferienbetreuung festgelegt. Bei der Ermittlung der Höhe der Gebühr wurde ein Vergleich mit den umliegenden Kindergärten durchgeführt. Dieser wurde während der jüngsten Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Kindergarten-Gebührensatzung) der Gemeinde Söchtenau wird im Rat einstimmig als Satzung beschlossen.
Parallel soll die Mittagsbetreuung in der Grundschule Söchtenau bis 13 Uhr erhalten bleiben. In der Grundschule wird demnach künftig eine Mittagsbetreuung von 11.10 Uhr oder von 12.15 Uhr bis 13 Uhr angeboten. Dies ergibt eine maximale wöchentliche Buchungszeit von neun Stunden.
Die derzeitig monatlichen Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen lauten: bis zu 4,5 Stunden (Mindestbuchungszeit): 18 Euro, 4,5 Stunden bis 7,5 Stunden 30 Euro, 7,5 Stunden bis zehn Stunden 40 Euro, zehn Stunden bis 12,5 Stunden 50 Euro.
Da zukünftig die Voraussetzungen für eine Förderung der Mittagsbetreuung in der Grundschule nicht mehr vorliegen, muss eine Anpassung der monatlichen Gebühren erfolgen, so die Verwaltung.
Ein Parallelbetrieb in Schule und Kindergarten bis 14 Uhr hätte Auswirkungen auf die Fördergelder. Es drohe in beiden Fällen der Wegfall, da die Mindestbuchungszeiten und Mindestgruppengrößen nicht eingehalten werden könnten. Auch sollte keine Konkurrenz zwischen beiden Einrichtungen erfolgen, erklärte die Verwaltung weiter.
Es wurde daher empfohlen, für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Söchtenau eine vereinfachte monatliche Gebühr festzusetzen. Einstimmig beschloss das Ratsgremium, die Gebühren bis zu fünf Stunden (Mindestbuchungszeit) auf 30 Euro festzusetzen sowie ab fünf Stunden auf 45 Euro.