Gemeinderat

Wohnbau in Evenhausen Ost

von Redaktion

Amerang – Im vorliegenden Fall wird die zulässige überbaubare Grundfläche voraussichtlich deutlich unter der Obergrenze von 10000 Quadratmetern liegen. Mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ist nicht zu rechnen. Im Zuge einer offenen Kommunikation sollen, so Bürgermeister Gust Voit, die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange frühzeitig eingebunden werden, um Anregungen und Kritikpunkte bereits im Vorfeld berücksichtigen zu können. In dem östlich an die vorhandene Bebauung angrenzenden Bereich des Ortsteils Evenhausen soll ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden, um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum sicherzustellen. Es ist vorerst eine Bebauung mit etwa 19 Anwesen vorgesehen. Konkretisiert wird die Planung erst, wenn Boden- und Lärmschutzgutachten vorliegen.

Der in den Geltungsbereich der Satzung aufzunehmende Bereich umfasst eine Fläche von rund 2,05 Hektar. Mit der Planung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Ortsteil Evenhausen erreicht werden, die ins Landschaftsbild passt. In einem städtebaulichen Entwurf sollen grundlegende Aussagen der Planung zu den Themen Erschließung, Bauformen und Typen, Grünflächen und Grünstrukturen, Unterbringung von Stellflächen für Fahrzeuge, Dachformen und Grundstücksgrößen dargestellt werden.

Wegen der nördlich angrenzenden, überwiegend gewerblich genutzten Grundstücke hat die Verwaltung eine lärmschutztechnische Untersuchung beauftragt. Ergibt diese Beurteilung, dass das beschleunigte Verfahren nicht geht, wäre die Verfahrensart zu ändern für die Planung im Regelverfahren. ca

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