Großkarolinenfeld – Für den Wähler ergeben sich bei seiner Abstimmung verschiedene Möglichkeiten:
Pro Ratsbegehren
Wer das Ratsbegehren des Gemeinderates unterstützen möchte und für eine Fortführung der Planungen des Rathauses und des Ortszentrums ist, sollte beim Bürgerentscheid1 das „Ja“ ankreuzen und beim Bürgerentscheid2 das „Nein“.
Pro Bürgerbegehren
Wer gegen die vorliegenden Pläne für den Rathausneubau ist, der kreuzt beim Bürgerentscheid 1 das „Nein“ an und beim Bürgerentscheid 2 das „Ja“.
Die Stichfrage
Ein Bürgerentscheid gilt als „positiv entschieden“, wenn sich in Gemeinden mit bis zu 50000 Einwohnern – dazu zählt Großkarolinenfeld – mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligen, mit „Ja“ stimmen und die Ja-Stimmen in der Mehrzahl sind. Sollten beide Bürgerentscheide diese Kriterien erfüllen, dann wird die Stichfrage entscheidend.
Wenn sowohl Bürgerentscheid1 (Ratsbegehren „Bau des Rathauses nach den vorliegenden Planungen“) wie auch Bürgerentscheid2 (Bürgerbegehren „Rathauswahnsinn stoppen“) angenommen werden, dann zählt letztlich die Mehrheit bei der Stichfrage. Sollte allerdings die Stichfrage unentschieden ausgehen, dann wiederum würde der Bürgerentscheid gelten, dessen Frage mit der höchsten Stimmenzahl befürwortet worden ist.
Zu den Bürgerentscheiden aufgerufen sind am Sonntag rund 5800 wahlberechtigte Großkarolinenfelder. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet, ein Ergebnis wird gegen 19.30 Uhr erwartet.