Leserbrief
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Zum Bericht „Rätselraten um ein Halteverbot am Langbürgner See“, erschienen im Lokalteil:
Sicher ist, ob Halteverbot oder Parkverbot, vor der Schranke darf man nicht parken, da es ja ein Rettungsweg sein sollte. Wenn man aber die Schranke umgeht, kann man von einem Rettungsweg nicht viel erkennen