Zum Bericht „Rätselraten um ein Halteverbot am Langbürgner See“, erschienen im Lokalteil:
Sicher ist, ob Halteverbot oder Parkverbot, vor der Schranke darf man nicht parken, da es ja ein Rettungsweg sein sollte. Wenn man aber die Schranke umgeht, kann man von einem Rettungsweg nicht viel erkennen. Zugewachsen, die Einfahrt zu eng und keine Wendemöglichkeit – da fährt nie ein Rettungswagen rein.
Soweit ich mich an den letzten Abtransport einer verletzten Person erinnern kann, blieb der Sanka auf der Straße stehen und die Person wurde mit der Trage zum Auto gebracht. Das ist auch nicht mehr möglich da, der Landkreis den breiten Zugang mit Astschnitt und Holzstämmen zugefüllt hat.
Die Behörden sollten nicht rätseln, wer vor 30 Jahren das falsche Schild aufgestellt hat, sondern wer für die anständige Zufahrt zuständig ist. Da in den heißen Tagen der letzten Wochen der Parkplatz nicht mehr ausgereicht hat, war die Schranke öfters mal von Besuchern, die nur schnell eine Abkühlung suchten und gleich weiterfuhren, zugeparkt. Muss man da gleich eine Anzeige machen?
Sepp Kunsler
Bad Endorf