Erschliessungsbeitragssatzung verabschiedet

15 Prozent zahlt der Bürger

Für Erschließungsmaßnahmen wird der Bürger zur Kasse gebeten. Foto dpa

Für Erschließungsmaßnahmen wird der Bürger zur Kasse gebeten. Foto dpa

Die Straßenausbaubeitragssatzung, die sogenannte Strabs, ist zwar abgeschafft. Bei einer Ersterschließung von Grundstücken können die Kommunen aber weiterhin die Bürger zur Kasse bitten. So hat der Eggstätter Gemeinderat jetzt die Satzung über die Erschließungsbeiträge aktualisiert.

VON ElISABETH KIRCHNER

Eggstätt – Schon auf der Bürgerversammlung im Oktober 2017 hatte Eggstätts Rathauschef Hans Schartner den Straßenausbau angesprochen: „Einige Straßen sind in einem schlechten Zustand und müssen hergestellt werden.“ Ihm sei bewusst, dass auf die Anlieger der betroffenen Straßen dadurch Kosten zukämen

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Freitag, 16. Januar 2026

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