Erschliessungsbeitragssatzung verabschiedet

15 Prozent zahlt der Bürger

von Redaktion

Die Straßenausbaubeitragssatzung, die sogenannte Strabs, ist zwar abgeschafft. Bei einer Ersterschließung von Grundstücken können die Kommunen aber weiterhin die Bürger zur Kasse bitten. So hat der Eggstätter Gemeinderat jetzt die Satzung über die Erschließungsbeiträge aktualisiert.

Eggstätt – Schon auf der Bürgerversammlung im Oktober 2017 hatte Eggstätts Rathauschef Hans Schartner den Straßenausbau angesprochen: „Einige Straßen sind in einem schlechten Zustand und müssen hergestellt werden.“ Ihm sei bewusst, dass auf die Anlieger der betroffenen Straßen dadurch Kosten zukämen.

Bislang hätten die Anlieger 90 Prozent der Kosten übernommen, die Gemeinde die restlichen zehn Prozent. Der Gemeinderat sei der einhelligen Meinung, dass die endgültige Herstellung bei jenen Straßen genauso abgerechnet werden solle, wie vormals. Ein Beschluss hierzu werde in 2018 gefasst werden (wir berichteten).

In einem Artikel im Gemeindeblatt vom Februar dieses Jahres ging es ebenfalls um den Straßenausbau. Darin stand, dass Erschließungsbeiträge von den Anliegern erhoben werden müssen. Diese seien aber nicht der sogenannte Straßenausbaubeitrag.

In der jüngsten Sitzung ging es dennoch um beide Themen. Zuerst beschäftigte sich das Gremium mit dem Straßenausbaubeitrag. Wie Geschäftsleiter Achim Kaiser hierzu ausführte, datiere die alte Satzung aus dem Jahr 2004. Da aber seit 1. Januar 2018 in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben werden, müsse die alte Satzung außer Kraft gesetzt werden. Die Gemeinderäte stimmten sogleich ohne Gegenstimme dafür.

Bezüglich der Erschließungsbeiträge erklärte Kaiser, dass seit 2016 das bayerische Erschließungsbeitragsrecht gelte. Da aber der gemeindliche Satz noch von 1996 datiere, müsse hier ein Neubeschluss her. Dabei habe er sich an der Musterfassung des Bayerischen Gemeindetags orientiert und dementsprechend in einem Neuentwurf die entsprechenden Stellen umformuliert und angepasst.

Kaiser verlas die entsprechend geänderten Stellen, denen die Gemeinderatsmitglieder jeweils zustimmten. Da der Absatz Straßenausbaubeitrag – wie vorab beschlossen – komplett gestrichen wurde, stellte Kaiser als neue Formulierung vor: „Die Gemeinde kann Erschließungsbeiträge in Höhe von 15 v.H. des zu erhebenden oder bereits erhobenen Betrags erlassen, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlagen mindestens 25 Jahre vergangen sind und die Beitragspflichten im Zeitraum vom 1. April 2012 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen.“

Diskussion über

den Beitragssatz

Am Beitragssatz und den Erhebungsdaten entzündete sich eine Diskussion. Während die einen Gemeinderäte für höhere Beiträge plädierten, befürworteten die anderen den 15-Prozent-Satz. Michael Wierer hakte ebenfalls nach: Man solle doch erst einmal die Landtagswahlen abwarten. Christian Glas bestand auf dem Gleichheitsprinzip, Gerhard Eder hingegen befand, dass man nichts schieben solle.

Bürgermeister Hans Schartner beendete schließlich die Diskussion und die Gemeinderäte verabschiedeten den von der Verwaltung vorgeschlagenen Text über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

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