Bad Endorf – Es war ein Verbrechen, das viele Menschen in der Marktgemeinde Bad Endorf schockiert hatte: Im Januar hatten Bettler auf dem Friedhof der Marktgemeinde eine damals 72-jährige gehbehinderte Frau bedrängt, ihr die Halskette und die Uhr vom Körper gerissen und sich anschließend aus dem Staub gemacht (wir berichteten). „Das war ein Vorgang, der uns alle bestürzt hat“, erinnert sich Martin Mühlnickel, Leiter der Gemeindeverwaltung, an den Vorfall, der bis heute ungeklärt ist.
Vorfall auf
dem Friedhof
Nach damaliger Einschätzung der Polizei seien die Täterinnen der Bettlerszene zuzuordnen. Ein Klientel, gegen das die Marktgemeinde jetzt mit einer seit wenigen Tagen gültigen „Allgemeinverfügung“ vorgehen will.
Durch diese Verfügung wird unter anderem aggressives und bandenmäßiges beziehungsweise organisiertes Betteln untersagt, ebenso das Betteln durch Vortäuschen künstlerischer Darbietungen, körperlicher Behinderungen sowie der Versuch der Almosensammler, mit Kindern oder Tieren das Mitleid der Passanten zu erregen.
„Es geht nicht darum, den friedlichen Bettler, der das Geld dringend braucht, von unseren Straßen wegzubekommen“, begründet Mühlnickel den Schritt der Gemeindeverwaltung, „sondern darum, die Flut der Bettlerbanden in der Region einzudämmen.“ Denn diese seien seit Jahren „immer wieder in der Gemeinde präsent“. Der Überfall auf die Friedhofsbesucherin sei keinesfalls der Ausgangspunkt für den jetzigen Erlass der Verfügung gewesen, auch wenn Mühlnickel ergänzt: „Natürlich war für uns dann da das Maß auch voll.“ Letztlich gehe die Verfügung aber auf einen Ratschlag der Polizeiinspektion Prien beim Sicherheitsgespräch mit den Bürgermeistern des Einsatzbereichs zurück.
Dass die Marktgemeinde die Idee nun aufgegriffen hat, findet Stefan Jaworek, stellvertretender Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Prien, gut. Denn durch die Verfügung, die sich im Rahmen des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) sowie des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) bewegt, haben die Polizisten – werden sie auf Bettler aufmerksam gemacht – eine größere Handhabe, als bisher. „Wir können dann eine Ordnungswidrigkeit ahnden und das erbettelte Geld, das sich in der Regel ja im Rahmen von wenigen Euro bewegt, als Bußgeld festsetzen und gleich einziehen“, so Jaworek. Das Geld würde dann der Staatskasse zugeführt.
Bußgeld kommt der Staatskasse zugute
Für Verwaltungsleiter Martin Mühlnickel ein kleiner aber wichtiger Schritt, um der bandenmäßigen Bettelei einen Riegel vorzuschieben: „Wir werden das Betteln dadurch sicherlich nicht verhindern können, aber vielleicht einigen organisierten Bettlern den Aufenthalt in unserer Marktgemeinde verleiden.“