Amerang – In der Vergangenheit hatten einige Anlieger die Grünordnung im Schloßfeld offenbar ein wenig frei interpretiert und auch mit Einverständnis der Ameranger Verwaltung im Rahmen der Freiflächengestaltung Geländeauffüllungen teilweise auch in der gemeindlichen öffentlichen Grünfläche vorgenommen. Bei einer Ortsbegehung im Januar kam der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass hierdurch die im Bebauungsplan festgelegten Anforderungen an eine angemessene Gestaltung als öffentliche Grünfläche nicht erfüllt seien. Die Grundstückseigentümer wurden nun aufgefordert, die Vorgaben entsprechend umzusetzen. ca