von Redaktion

Vier junge Männer prügelten 22-jährigen Flintsbacher ins Krankenhaus

Brutales Quartett verurteilt

Flintsbach/Rosenheim – Auf offener Straße wurde ein 22-Jähriger am Abend des 9. Februar von vier jungen Männern in Flintsbach krankenhausreif geschlagen. Für dieses Vergehen verurteilte das Jugendschöffengericht Rosenheim nun einen 20-jährigen Rosenheimer zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten, einen 21-jährigen Rosenheimer zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten sowie einen 22-jährigen Kolbermoorer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Der vierte, ein 20-Jähriger aus Bad Aibling, erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.

Mit Sturmhauben maskiert

„Extrem hohe kriminelle Energie“, „rücksichtslos und brutal“ und „keine Einsicht und Reue“ – Staatsanwalt Jan Salomon machte die Schwere der Tat des Hauptanklagepunkts deutlich. Die vier mit Sturmhauben maskierten jungen Männer hatten den 22-jährigen Flintsbacher an dem kalten Winterabend brutal zusammengeschlagen und mächtig unter Druck gesetzt.

Während der Attacke, bei der auch ein Baseballschläger zum Einsatz gekommen sein soll, wurde der Flintsbacher aufgefordert, dem 20-jährigen Rosenheimer 20000 Euro und seinen Begleitern 3000 Euro zu zahlen. Hintergrund des Überfalls dürften nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Drogengeschäfte gewesen sein. Anschließend ließen die Angreifer ihn auf offener Straße liegen, ohne sich weiter um ihn zu kümmern.

Angehörige hatten den Schwerverletzten mit diversen Prellungen, Schwellungen und Hämatomen im Schädel- und Gesichtsbereich und an den Fingern sowie Hautabschürfungen und blutenden Wunden im gesamten Kopfbereich ins Krankenhaus gebracht.

Aus Angst vor weiteren Repressalien hatte der Flintsbacher zunächst angegeben, die Täter nicht zu kennen. Aufgrund kriminaltechnischer Auswertungen und Observationen kamen die Ermittler jedoch auf die Spur der Rosenheimer und des Kolbermoorers, die zudem mit florierendem Rauschgifthandel auffielen.

Laut Polizeiaussagen handelte es sich bei den drei Männern um keine Unbekannten. Der 20-Jährige hatte drei Vorahndungen, der Kolbermoorer acht und der 21-Jährige war einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Bei den darauffolgenden Wohnungsdurchsuchungen wurden Betäubungsmittel in nicht geringer Menge gefunden und sichergestellt. Im Rahmen der Vernehmung fiel dann der Name des Bad Aiblingers, der wohl nur als Fahrer an der Tat beteiligt war, aber damit, aus der Sicht des Gerichts, einen wesentlichen Tatbeitrag geleistet hat. Darüber hinaus machten die Tatverdächtigen wenig Angaben.

Vor dem Schöffengericht kam es dann zu einer Verständigung. Im Falle eines umfassenden Geständnisses wurde dem 20-jährigen Rosenheimer, der als Kopf der Gruppe angesehen wurde, ein Strafrahmen von vier Jahren bis vier Jahre und sechs Monate in Aussicht gestellt. Für den 21-Jährigen und den Kolbermoorer stand eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten bis zu vier Jahre und für den Bad Aiblinger eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monate im Raum.

Vorwürfe

eingeräumt

Über ihre Verteidiger Dr. Markus Frank, Sabine Distel, Harald Baumgärtl und Peter Dürr räumten die Angeklagten den Tatvorwurf schließlich ein. Demnach hatte der 20-Jährige im Raum Rosenheim in mehreren Fällen mit Drogen gehandelt und dabei 5800 Euro eingenommen. Der Kolbermoorer hatte mit 42 Rauschgiftgeschäften 3970 Euro eingenommen. Darüber hinaus entführten die beiden Rosenheimer mit zwei weiteren Tätern die Bulldogge von einen anderweitig Geschädigten, um von ihm 500 Euro zu erpressen. Dieser Anklagepunkt wurde beim 20-Jährigen im Hinblick auf die ohnehin zu erwartende Strafe eingestellt.

Laut medizinischem Gutachter waren bei den beiden Rosenheimern die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gegeben. Die Jugendgerichtshilfe hatte für die beiden 20-Jährigen eine Ahndung nach Jugendstrafrecht angeregt, da Reifeverzögerungen nicht auszuschließen waren. Im Fall des Aiblingers schien eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich. Ein Abstinenzgebot, Drogenscreenings, Gespräche bei der Drogenberatung und ein Sozialer Trainingskurs sollten nachhaltig Wirkung zeigen.

Der Anklagevertreter sah den Tatvorwurf der besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bei allen vier Angeklagten erwiesen. Zudem waren die Angeklagten noch in weiteren Anklagepunkten schuldig zu sprechen.

Beim 20-Jährigen war zudem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – in einem Fall bewaffnet – und in weiteren Fällen auch in besonders schwerem Fall zu ahnden. Der Kolbermoorer war wegen 42-fachen Rauschgifthandels und der 21-Jährige wegen Drogenhandels in mehreren Fällen, Diebstahls und versuchter Erpressung zu verurteilen.

Gravierende

Straftaten

Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten das untere Strafmaß der Abmachung gefordert und damit begründet, dass deren Geständnis eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart hätte. Das Jugendschöffengericht zeigte sich im Urteil ein wenig milder als letztlich vom Anklagevertreter gefordert. Es habe sich um ganz gravierende Straftaten gehandelt, ohne Geständnis wären die Strafen deutlich höher ausgefallen, betonte Richterin Verena Köstner in ihrer Urteilsbegründung.

Für die beiden jungen Männer aus Rosenheim wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die von der Jugendgerichtshilfe angeregten Bewährungsauflagen sollen die Bewährungsstrafe für den Aiblinger spürbar machen. Alle Taterträge und sichergestellten Gegenstände wurden eingezogen.

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