Ein Präzedenzfall soll es nicht sein

von Redaktion

Gemeinderat Griesstätt Betriebsleiterwohnung sorgt für Gesprächsstoff

Griesstätt – Die geplante Errichtung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet „Am Leitenfeld“ sorgte für Gesprächsbedarf im Gemeinderat. Vor allem ging es um die Frage eines möglichen Präzedenzfalles bei der vorgesehenen Wohnung. Dem Antrag wurde am Ende mit 8:1 zugestimmt.

Laut Paragraf 8 der Baunutzungsverordnung können Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, genehmigt werden. Diese Auskunft hatte sich der Antragsteller im Vorfeld bereits im Landratsamt geholt und dort diesbezüglich zumindest keine Absage das eigene Bauvorhaben betreffend erhalten.

Laut Bürgermeister Robert Aßmus seien eine Lagerhalle im Rahmen eines ersten Bauabschnitts, Sozialräume, Büro, Ausstellungsraum und eben die Betriebsleiterwohnung geplant. Diese sei mit 90 Quadratmetern nicht zu groß, die anderen Räume umfassten etwa 160 Quadratmeter.

Laut Verwaltung entscheide ohnehin letztlich das Landratsamt nach Prüfung in jedem einzelnen Fall. Befürchtungen, man könne nach Genehmigung weitere Anträge in dieser Richtung im Gemeinderat behandeln müssen, kommentierte Georg Weiderer mit „Jeder kann’s ja versuchen.“ Wichtig war allen Räten aber, dass nur ein Betriebsangehöriger auch wirklich dort einzieht.

Dem Antrag wurde schließlich mit 8:1 Stimmen entsprochen.

Artikel 1 von 11