Pittenhart – Den Erlass einer Außenbereichssatzung für Allerding angehen will der Gemeinderat Pittenhart. Damit würden Bauvorhaben genehmigungsfähig, die als Einzelvorhaben nicht realisierbar wären.
Da es zunächst um einen konkreten Fall geht und Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder sicherstellen möchten, dass die durch die Außenbereichssatzung zusätzlich geschaffene Bebauungsmöglichkeit nur für Familienangehörige oder Einheimische genutzt wird, knüpften sie den endgültigen Erlass der Außenbereichssatzung an die Voraussetzung, dass in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Bauwerber und Gemeinde diese Bindung an einen bestimmten Personenkreis sichergestellt wird.
Im Beschluss des Gemeinderates wurde ausdrücklich festgehalten, dass der Satzungsbeschluss für die Außenbereichssatzung Allerding erst erfolgt, wenn der genannte städtebauliche Vertrag abgeschlossen und unterschrieben worden ist.
Dieser Entscheidung voraus ging eine längere Diskussion über die Vorgehensweise, den Beschluss zugunsten der Außenbereichssatzung zu fassen, bevor der städtebauliche Vertrag ausgearbeitet und vom Bauwerber unterzeichnet worden ist. Die FW-Gemeinderäte Engelbert Buchner und Sebastian Stöcklhuber sahen darin die falsche Reihenfolge, Geschäftsleiter Ludwig Mörner hielt dem entgegen, dass die Außenbereichssatzung erst nach dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates Gültigkeit habe.
Mit der Zustimmung zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung gebe der Gemeinderat der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, zunächst zusammen mit dem Notar und dem Bauwerber den Vertrag auszuarbeiten und das bauleitplanerische Aufstellungsverfahren durchzuführen. Die Satzung werde erst mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates gültig, der erst nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens gefasst werden könne.