Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat den Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Westerndorfer Filze“ für den Bereich „An der Schneidermühlstraße/Süd“ gebilligt. Durch die Bebauungsplanänderung soll ein Teilbereich des bisherigen Mischgebiets in ein Gewerbegebiet umgewidmet und gleichzeitig das Gewerbegebiet auf eine bisher nicht bebaubare Fläche erweitert werden. Gleichzeitig soll auch der Flächennutzungsplan für diesen Bereich entsprechend geändert werden. Der Entwurf wurde vom Gemeinderat ebenfalls gebilligt. In der Zeit von Donnerstag, 15. November, bis Montag, 17. Dezember, liegen diese Planungen in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.09., erster Stock, während der allgemeinen Dienststunden, also auch außerhalb der Parteiverkehrszeiten, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.