In einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt die bisher freie Fläche im Gewerbegebiet „Mooslindl“ laut Landratsamt Rosenheim. Nun beschloss der Gemeinderat, dass die Gemeinde sich nicht von möglichen Haftungsansprüchen freistellen lässt. Foto Mayr
Bad Feilnbach – Die Kommune Bad Feilnbach verzichtet bei der weiteren Bebauung im Gewerbegebiet „Mooslindl“ nördlich von Bad Feilnbach auf eine Haftungsfreistellung durch die Bauherren. Damit ignorierte der Gemeinderat mehrheitlich den ausdrücklichen Rat des Fachanwalts.
Gewerbegebiet Mooslindl
Mit schwierigen rechtlichen Problemen musste sich der Gemeinderat jetzt auseinandersetzen. Dabei ging es im Grunde nur um eine Änderung des vor drei Jahren beschlossenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mooslindl“, für das die ursprünglichen Baurechte erweitert werden sollten. Unter anderem sollte damit auch Baurecht für einen ortsansässigen metallverarbeitenden Betrieb geschaffen werden.
Allerdings hat das Landratsamt Rosenheim – Sachgebiet Wasserrecht – das Gebiet zwischenzeitlich als „vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet“ ausgewiesen. Dies hat insbesondere zur Folge, dass die Gemeinde bei der Entscheidung über die Erweiterung der Baurechte abwägen muss, ob in einem solchen Überschwemmungsgebiet überhaupt gebaut werden darf beziehungsweise ob sich durch eine Bebauung die Überschwemmungsgefahr bei benachbarten Grundstücken verändern könnte.
Hält eine Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit durch eine fehlerhafte Abwägung der verschiedenen zu prüfenden Belange an einer Bebauung fest, könnte sie in künftigen Schadensfällen für die Ausweisung haftbar gemacht werden. Der mit der Prüfung des Falles beauftragte Fachanwalt empfahl deshalb, sich vom Bauherrn von nicht auszuschließenden späteren Haftungsansprüchen freistellen zu lassen.
Für das bereits errichtete Gebäude unmittelbar am Mooslindlweg wurde eine solche Erklärung nicht gefordert. Grund: Zum Zeitpunkt der Baurechtschaffung waren die rechtlichen Gegebenheiten noch anders.
Bürgermeister Anton Wallner (CSU) sprach sich in deutlichen Worten dafür aus, dem Rat des Anwalts zu folgen: „Als Vertreter der Gemeinde bin ich verpflichtet, diese vor möglichen Nachteilen zu schützen.“
Zweiter Bürgermeister Sepp Rauscher (CSU) und Manfred Büttner (SPD/Parteifreie) unterstützten diese Haltung mit einem Hinweis darauf, dass man mit einer Entscheidung gegen die Empfehlung des Anwalts auch einen Bezugsfall für die Zukunft schaffen würde.
Demgegenüber sahen mehrere Ratsmitglieder das Risiko einer erfolgreichen Schadensersatzklage gegen die Gemeinde als vernachlässigbar an, zumal die Grundstückseigentümer im Bebauungsgebiet einen gegenseitigen Haftungsverzicht erklärt hätten.
Der Verzicht solle auch nur im vorliegenden Fall gelten, um einen Bezugsfall zu vermeiden. Hinzu komme, dass für das bereits errichtete Gebäude auch keine solche Erklärung gefordert wurde. Deshalb solle man, so Dritter Bürgermeister Sebastian Obermaier (CSU), „nicht päpstlicher sein als der Papst“. Georg Stadler (CSU) gab noch zu bedenken, dass durch eine zu harte Haltung potenzielle künftige Bauwerber abgeschreckt werden könnten.
Daraufhin entschied der Gemeinderat gegen die Stimmen des Ersten und Zweiten Bürgermeisters sowie von Karin Freiheit und Manfred Büttner (beide SPD/Parteifreie), in diesem Fall von einer Haftungsfreistellung Abstand zu nehmen. Die Bebauungsplanänderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans insgesamt billigte der Gemeinderat einstimmig.