Amerang – In punkto Straßenbau gibt es in der Gemeinde Amerang einige Schwerpunktthemen. Allen voran steht der Ausbau der Kreuzung B304 – RO35. Im Gemeinderat wurde jetzt der aktuelle Stand mitgeteilt.
• Kreuzung B304 – RO35: Laut Bürgermeister Gust Voit werde vom Bauamt derzeit eine Planung für den Ausbau der als Unfallschwerpunkt geltenden Einmündung der Kreisstraße RO35 in die Bundesstraße 304 bei Stephanskirchen erstellt. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit lasse sich demnach durch einen Versatz der nördlichen Anbindung der Kreisstraße RO35 an die B304 nach Osten erreichen. Laut Planer werde dadurch das unfallträchtige Queren der bevorrechtigten B304 ausgeschlossen. Die Verkehrsteilnehmer würden dann von der RO35 jeweils mit Einfädelspur nach rechts gefahrlos in die B304 einfahren und von dieser nach links in die RO35 abbiegen. Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung wird sie in einer öffentlichen Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt.
• Ortsdurchfahrt in Kirchensur: Ein weiteres Dauerthema ist die Ortsdurchfahrt in Kirchensur. Da die mit weniger als zwei Metern schmale Überquerungshilfe den Fußgängern, aus Sicht von Bürgern und Verwaltung, nur unzureichenden Schutz bietet, wurden von der fachlichen Stelle weitere Schutzmaßnahmen überprüft. Demnach stellt, angesichts der örtlichen Verhältnisse, eine Überquerungshilfe die geeignete Maßnahme dar. Ein Zebrastreifen wurde aus fachlicher Sicht allerdings abgelehnt.
• Einmündung der Bachstraße: Im Zusammenhang mit der geplanten Wohngebietsausweisung sieht der aktuelle Vorentwurf der Planung für die Einmündung der Bachstraße in die B304 im Einmündungsbereich eine Abbiegespur im Bereich der bestehenden Überquerungshilfe vor.
Die Vertreter des Amtes empfahlen dazu, eine ausreichend dimensionierte neue Überquerungshilfe zu planen. Hierfür könnte bei Bedarf auch die Fläche der nördlich der Einmündung vorhandenen, an die Fahrbahn anschließenden Bushaltespur in Anspruch genommen werden. In diesem Zusammenhang könnte auch akzeptiert werden, dass haltende Busse während des Ein- und Aussteigens auf der Fahrbahn stehen und die Durchfahrt für nachfolgende Fahrzeuge in dieser Zeit durch die Überquerungshilfe nahezu blockiert wäre. Hierzu sind im weiteren Planungsverlauf auch eine Beteiligung und Abstimmung mit der Polizei und Unteren Verkehrsbehörde (UVB) erforderlich. Eine Anordnung durch die UVB wäre für eine Fußgängerampel erforderlich, nicht aber für eine Fußgängerunterführung.
Die Vertreter des Bauamtes gingen nach ihrer Erstbeurteilung vor Abstimmung mit Polizei und UVB davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Fußgängerampel in Kirchensur nicht gegeben seien. Vielmehr sehen sie in einer regelkonformen Querungshilfe eine sinnvolle Lösung. Von einer Unterführung wurde abgeraten, weil die erforderlichen Anbindungen zu Fußwegen im Ort weitgehend fehlen. Eine Unterquerung erforderte im Sinn der Barrierefreiheit beidseitig etwa 40 bis 50 Meter lange Rampen, was erhebliche Grundstücksflächen beanspruchen würde. In diesem Zusammenhang wurde herausgestellt, dass die Anbindung und Querung von Gehwegen innerhalb der Ortsdurchfahrten in der Zuständigkeit einschließlich der Pflicht zur Kostenübernahme für die Gemeinde liege. Dies beinhaltet auch die zu erwartenden Folgekosten.
• St2360 zwischen Amerang und Frabertsham. Zu der Anfrage der Gemeinde hinsichtlich des „unzureichenden Bauzustands der Fahrbahn“ im Bereich zwischen Amerang und Frabertsham erklärten die Vertreter des Bauamtes, dass die aktuellen Erhebungen zum Zustand der Straßen im Amtsbereich hierfür keine erhöhte Dringlichkeit ergebe. Hierzu trägt auch bei, dass der gegenständliche Streckenbereich nur eine deutlich unterdurchschnittliche Verkehrsbelastung aufweise. Angesichts der knappen Haushaltsmittel würden sich hier allenfalls kleinere Reparaturmaßnahmen an Schadstellen durchführen lassen.