Obing – Der Gemeinderat in Obing hat mit drei Gegenstimmen dem Antrag zum Neubau eines Masthähnchenstalles mit Wintergarten an einer Hofstelle in Niederham zugestimmt. Die endgültige Genehmigung liegt aufgrund der Privilegierung von Bauvorhaben im Außenbereich jedoch beim Landratsamt.
Die Befürworter im Rat signalisierten damit ihren grundsätzlichen Ansatz, die heimische Landwirtschaft zu stärken. Aus den zahlreichen Wortmeldungen ging hervor, dass der Mastbetrieb für 16700 Hähnchen zwar nicht dem gewohnten Bild eines bäuerlichen Betriebs entspreche, angesichts der vielen Betriebsaufgaben sollte jedoch die Investition von Landwirten in ihre Betriebsstätten und auch das damit verbundene Beschreiten neuer Wege grundsätzlich unterstützt werden. „Irgendwo müssen die Hähnchen für die Verbraucher auch herkommen“, brachte es Franziska Mayer (CSU) auf den Punkt. Da sei es doch besser, die Tiere regional und nach Tierschutzrichtlinien zu halten. Die Gegner kritisierten, dass die Mast von etwa 100000 Hähnchen jährlich nichts mit bäuerlicher Landwirtschaft zu tun habe. Vielmehr handle es sich um einen Gewerbebetrieb, auch wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt seien. Armin G. Plank (PAO) bedauerte beispielsweise, dass mit einem Bauvorhaben in dieser Größe nicht die Chance zur Umstellung des Betriebs nach Bio-Standards ergriffen werde, auch wenn es zum herkömmlichen „Hühnerstall“ deutliche Verbesserungen gebe.
Der Antragsteller beabsichtigt, an der Hofstelle einen Masthähnchenstall mit Wintergarten für 16700 Tierplätze zu errichten. Als sogenannter „Privathof“ sollen für die Firma Wiesenhof Hähnchen in einem Durchlaufzeitraum von 40 Tagen gemästet werden.
Laut dem vorgestellten Konzept ist Wiesenhof zertifiziert nach den Vorgaben des Tierschutzlabels des Deutschen Tierschutzbundes und setzt die strengen Kriterien um, die im Austausch mit Wissenschaftlern aus dem Bereich Tierschutz und Tierhaltung, den Experten des Tierschutzbundes und Vertretern des Handels sowie einem Tierarzt des Geflügelanbieters entwickelt wurden.
Demnach wird bei der Aufzucht eine langsamer wachsende Rasse verwendet, das Geflügel hat gegenüber der üblichen Mastdauer von etwa 30 Tagen mehr Zeit zum Aufwachsen und auf den landwirtschaftlichen Betrieben werden die Tiere mit einer geringeren Besatzdichte im Stall gehalten. Strohballen, Picksteine und Sitzstangen geben den Masthähnchen darüber hinaus die Möglichkeit, ihre natürlichen Verhaltensweisen auszuleben.
Grundsätzlich sind gentechnikfreie Bewirtschaftung und ein überdachter Wintergarten (Kaltscharrraum) vorgeschrieben. Die Tiere können diese zusätzliche Fläche mit Außenklimabedingungen und frischer Luft nutzen. Laut Antragsteller liegen die geprüften Tierschutzstandards über den gesetzlichen Anforderungen und die baulichen Voraussetzungen wären Bio-Verbandsiegel tauglich.
Mit der betrieblichen Neuausrichtung werde die bisherige Schweinezucht aufgegeben, die Schweinemast bleibe erhalten, so der Antragsteller. Langfristig sei eine Betriebsumstellung auf Bio nicht ausgeschlossen. „Uns liegen das Tierwohl, die Qualität für den Verbraucher und die Regionalität am Herzen“, betont der Antragsteller. Mit Nutzung des Wintergartens seien zwölf Tiere auf einem Quadratmeter untergebracht. Der Mist – etwa eine Lkw-Ladung pro Mastdauer – werde nur wenige hundert Meter von der Betriebsstelle entfernt, in der Biogasanlage in Frabertsham verwertet. Anschließend werde das Gärsubstrat in den betrieblichen Kreislauf zurückgeführt und entsprechend den Richtlinien der Düngeverordnung auf den eigenen Flächen ausgebracht.
Der Masthähnchenstall soll nördlich des bestehenden Stallgebäudes in einer Größe von etwa 61 mal 25 Metern errichtet werden. An der Ostseite ist ein Anbau mit etwa 4 mal 14 Metern geplant. Hier sollen Nebenräume und ein Büro untergebracht werden. Das Vorhaben liegt im Außenbereich.
Die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten. Allerdings gibt es geringe Abweichungen zu den Bestimmungen der Gestaltungssatzung in puncto Geländeoberfläche, Dachneigung und Fensterformat. Aus Sicht des Rats handelt es sich aber nur um geringfügige Eingriffe in die Geländeoberfläche. Die etwas geringere Dachneigung wurde eher positiv bewertet, weil sich dadurch die Gebäudehöhe verringere.
Laut Planung sind, entgegen der Satzung, liegende Fenster vorgesehen. Da es sich um ein Stallgebäude von 60 Metern Länge handle und nicht zu viel Belichtung in das Gebäude fallen soll, wurde eine Abweichung befürwortet. Laut Verwaltung ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt Traunstein mit dem derzeit geplanten Viehbestand kein Immissionsschutzverfahren erforderlich. Allerding wurde vorgeschlagen, dass im Genehmigungsverfahren die Immissionsschutzabteilung beteiligt wird.