Drängler nicht identifizierbar

von Redaktion

20-jähriger Tiroler vor dem Amtsgericht Rosenheim freigesprochen

Rosenheim/Rohrdorf – Ein 20-jähriger Österreicher soll auf der A8 bei Rohrdorf eine 31-jährige Münchnerin im morgendlichen Verkehr mit Lichthupe, Hupen und dichtem Auffahren bedrängt haben. Nun wurde er vom Amtsgericht Rosenheim freigesprochen, weil er nicht eindeutig als Fahrer identifiziert werden konnte.

Fahrer aus

Tirol ermittelt

Die Münchnerin war mit ihrem Lebensgefährten am 12. Mai gegen 7 Uhr morgens in Richtung Prien unterwegs, als sie sich von einem Autofahrer so bedrängt fühlte, dass sie seinen Fahrstil zur Anzeige brachte. Die österreichischen Behörden hatten einen Tiroler als Fahrer ermittelt.

Laut Strafbefehl fuhr der 20-Jährige mit seinem Dodge mit Tiroler Kennzeichen der Münchnerin hupend und mit Lichthupe für etwa 30 Sekunden so nah auf, dass die Fahrerin sein Autokennzeichen im Rückspiegel nicht mehr sehen konnte. Mit seinem Verhalten soll er die Frau dazu gedrängt haben von der linken auf die rechte Fahrspur zu wechseln.

Der Österreicher legte gegen den Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro und einem drohenden Fahrverbot, Einspruch ein. Sein Verteidiger Dr. Marc Herzog stellte gleich zu Beginn klar, dass sein Mandant von seinem Schweigerecht Gebrauch mache, „weil ungerechtfertigte Vorwürfe nicht mit Sachargumenten zu widerlegen sind“. Ihm erschloss sich nicht, wie sein Mandant ins Visier der Verfolgungsbehörden gekommen sei, denn die Fahrereigenschaft sei nicht nachgewiesen.

Zu dieser Überzeugung kam auch die Anklagevertretung, nachdem die Anzeigenerstatterin ausgesagt hatte. Sie schilderte, dass sie im Tempo 80 beschränkten Baustellenbereich mit etwa 90 km/h auf der linken Spur einen Lkw überholt habe, als „ein weißes Auto mit Lichthupe angebraust gekommen ist“. Der Fahrer sei erst dicht aufgefahren, habe sie dann rechts überholt und sei anschließend hupend knapp vor ihr auf die linke Spur gefahren, obwohl sie bereits den rechten Blinker zum Fahrbahnwechsel gesetzt habe. „Ich habe gezittert am ganzen Leib“, sagte die Frau vor Gericht.

Allerdings konnte sie keine konkreten Angaben zum Fahrer machen und den Angeklagten nicht identifizieren. Ihr Beifahrer bestätigte die Angaben und sagte, dass das Einscheren „grenzwertig“ war. Auch er konnte den Angeklagten nicht als Fahrer wiedererkennen. Er hatte den Vorgang zwar mit dem Handy fotografiert, doch die Bilder ergaben auch aus Sicht von Richter Felix Ziemer keine Hinweise auf den Fahrer. Es habe kein Tatnachweis geführt werden können, deshalb sei der Angeschuldigte freizusprechen.

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