Neubeuern – Das triste Wetter mit Regen und Schnee am gestrigen Dienstag scheint die Gemütslage im Rathaus Neubeuern derzeit am besten zu treffen. So richtig Spaß mache ihm aktuell sein Amt nicht mehr, gesteht Bürgermeister Hans Nowak im Gespräch mit der Heimatzeitung. Sogar seine Familie werde in die zum Teil heftigen Differenzen mit hineingezogen. „Das ist schlimm“, sagt der Rathauschef.
Ziemlich zugesetzt habe ihm auch das Disziplinarverfahren gegen ihn, ausgelöst durch den gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss. Doch hier sei die Entscheidung gefallen, die Sache sei nun endgültig vom Tisch. Das sei wenigstens ein Lichtblick. Die Landesanwaltschaft Bayern verfügte, dass gegen die Zahlung von 5000 Euro an eine gemeinnützige Organisation – in diesem Fall das Albert-Schweitzer-Familienwerk Bayern – das Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Hans Nowak endgültig eingestellt wird. Die Einstellungsverfügung sei nicht anfechtbar, das Disziplinarverfahren somit abgeschlossen, heißt es von der Landesanwaltschaft in der Urteilsbegründung, die der Heimatzeitung vorliegt. In die Entscheidung der Behörde sei eingeflossen, dass Hans Nowak auch als Beamter bisher völlig unbescholten sei und die Landesanwaltschaft die Vorwürfe gegen ihn als „minderschweres Dienstvergehen“ einstufe.
Diese Vergehen liegen bereits weit zurück. Nowak, der im Mai 2014 sein Amt als Bürgermeister in Neubeuern antrat, „wollte nur das Beste für seine Bürger und einen offenen, freundlichen Umgangston im Rathaus pflegen“, wie er sagt. Doch genau dies sei ihm im Nachhinein als Fehler ausgelegt worden. Insofern sei er schwer enttäuscht, wenngleich er selbstverständlich das Urteil akzeptiere und annehme. „Jetzt weiß ich es besser.“
Und darum geht es: Da will ein Bürgermeister der örtlichen Musikkapelle unter die Arme greifen und erlässt ihr die Zahlung einer Schankerlaubnis für 25 Euro. Da ist der Christkindlmarkt, ein Anziehungspunkt und Aushängeschild der Gemeinde für viele Besucher aus nah und fern. Und der Bürgermeister erlässt örtlichen Standlbetreibern, die den Erlös für einen guten Zweck spenden, die Standgebühren. Kostenpunkt im Jahr 2014 rund 160 Euro, für das Jahr 2015 rund 105 Euro. Gleichzeitig glaubt der Newcomer auf dem Bürgermeistersessel, dass, falls er etwas falsch macht, seine erfahrene Rathausverwaltung ihn schon warnen werde.
Dann kommt der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss ins Spiel. „Wir prüfen jedes Jahr stichpunktartig verschiedene Bereiche“, so der Vorsitzende des Ausschusses, der CSU-Gemeinderat Konrad Stuffer. Schnell kommt der Ausschuss wohl auf „Unregelmäßigkeiten“ des Bürgermeisters (Beurer Bürgernähe) und entscheidet, die Angelegenheit dem Landratsamt Rosenheim als der nächsthöheren Prüfbehörde vorzulegen. Schließlich sei jeder vor dem Gesetz gleich, argumentiert Stuffer.
Das Landratsamt nimmt seine Arbeit auf und prüft, unter anderem auch einen dritten Punkt: den Kioskbau. Dort sollte eine Kühlung eingebaut werden, sonst werde zugesperrt. Ein Planungsbüro wurde beauftragt, außerdem hatte der Gemeinderat beschlossen, wenn schon sanieren, dann richtig. Und so sollte eine behindertengerechte Toilette, ein ebenerdiges Lager sowie die Renovierung der Anlage hinzukommen, damit die Anlage am See „künftig gastronomisch für den Fremdenverkehr zu nutzen“ sei. Am Ende des Tages kam es, wie es fast immer bei Renovierungen im Altbestand kommt: Es kam ein Problem nach dem anderen. „Als Bürgermeister wurde ich hinausgerufen und sollte ad hoc entscheiden“, erinnert sich Nowak an diese hektische Zeit. Kompliziert wurde es außerdem, weil die Arbeiter erklärten, nicht bis zur Entscheidung der nächsten Ratssitzung warten zu können. „Entweder können wir jetzt weitermachen, oder wir gehen“, habe es geheißen. Da habe er sich für das Weitermachen entschieden, denn der Sommer stand damals im Jahr 2016 vor der Tür.
„Natürlich habe ich damals meine Kompetenzen als Bürgermeister überschritten“, sagt Nowak. Genau das betonte auch die Landesanwaltschaft: Er als Bürgermeister habe eine herausgehobene Position. Allerdings lägen „keine Umstände vor, die sein Verhalten als besonders gravierend erscheinen lassen“.
Auch das Landratsamt hatte seinerzeit geschrieben: „Nach alledem liegen aus Sicht der Kommunalbehörde zwar formelle Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeindeordnung vor, Hinweise auf hierdurch der Gemeinde entstandene Vermögensschäden können aber nicht festgestellt werden.“
Deutlich wird SPD-Gemeinderat Dr. Michael Gierlinger. Er ist Mitglied in jenem Rechnungsprüfungsausschuss und sagt: „Ich habe schon damals gegen die Weiterleitung gestimmt. Die Vorhaltungen waren lächerlich. Es war eine reine Neiddebatte.“ In Sachen Kiosk hoffte man doch, dass der Zeitplan zur Fertigstellung nicht eingehalten werden könne. Nun sei er froh, dass das Disziplinarverfahren eingestellt ist.